Die richtige Antwort auf steigende Materialkosten

03 Februar 2022

Die richtige Antwort auf steigende Materialkosten

Knappes Material treibt derzeit auf vielen Baustellen die Kosten in die Höhe. Handwerksbetriebe können sich durch vertragliche Regelungen schützen.

Erst kommt die lange Lieferzeit, dann folgt ein kräftiger Preisaufschlag. Die Beschaffung von dringend benötigten Baumaterialien stellt viele Betriebe im Elektro- und SHK-Handwerk aktuell vor große Herausforderungen – nicht nur organisatorisch, auch finanziell. Schließlich lassen sich die höheren Kosten nicht immer ohne weiteres an die Kunden weitergeben.

 

Grundsätzlich gilt: Wenn der Vertrag unterschrieben ist und die Arbeiten bereits begonnen haben, muss sich der Handwerksbetrieb an die vereinbarten Preise halten – selbst dann, wenn er mit wesentlich geringeren Materialkosten kalkuliert hat. Ein Ausweg könnte eine so genannte Änderungsvereinbarung sein. Dabei einigt sich der Handwerksbetrieb mit dem Kunden einvernehmlich auf einen höheren Preis.

 

Gewerbliche und private Kunden seien angesichts der aktuellen Situation durchaus bereit, höhere Preise zu akzeptieren, heißt es vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Schwieriger sei es bei öffentlichen Auftraggebern, sie beständen häufig auf den vor längerer Zeit ausgehandelten Preises. „Dieses Verhalten hat Unternehmen, die sehr stark von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, in arge Bedrängnis gebracht“, sagt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi.

 

Sonderkündigungsrecht bei Lieferschwierigkeiten

 

Eine weitere Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Handwerksbetrieb auf den gestiegenen Materialkosten sitzenbleibt, verbirgt sich in Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Wenn die VOB/B Teil des Vertrags zwischen Handwerksbetrieb und Kunde ist, kann der Handwerksbetrieb möglicherweise von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn die Lieferschwierigkeiten zu einer Verzögerung von mindestens drei Monaten führen. Ist der Vertrag gekündigt, können Handwerksbetrieb und Kunde natürlich einen neuen Vertrag abschließen, in dem die höheren Materialkosten berücksichtig werden.

 

Flexible Preise vertraglich festhalten

 

Damit solche Nachverhandlungen gar nicht erst nötig werden, können Handwerksbetriebe mit entsprechenden vertraglichen Regelungen vorbeugen. Einerseits sollten sie sich von ihren Lieferanten fixe Materialpreise fest zusagen lassen. Andererseits sollten Angebote an die Kunden grundsätzlich zeitlich befristet sein, sodass nicht spätere Preissteigerungen die ursprüngliche Kalkulation über den Haufen werfen.

 

Und schließlich bleibt noch die Möglichkeit, eine so genannte Preisgleitklausel in das Angebot mit aufzunehmen. Dabei vereinbart der Handwerksbetrieb, dass sich bei gestiegenen Materialkosten auch der entsprechende Posten auf der Rechnung des Kunden erhöht. Wichtig: Eine solche Preisgleitklausel ist rechtlich nur dann wirksam, wenn sie im individuellen Angebot des Kunden steht – und nicht etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebs.

 

Gerade bei öffentlichen Auftraggebern fehlten solche Preisgleitklauseln jedoch, kritisierte Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kürzlich. Viele Betriebe schreckten daher inzwischen davor zurück, sich an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen.

 

Verträge auf den Prüfstand stellen

 

Wie lange steigende Preise auf den Baustellen noch für Schwierigkeiten sorgen, hängt ganz entscheidend von der Entwicklung der Lieferengpässe ab. Und hier gibt es immerhin positive Signale: Das Münchener ifo Instituts für Wirtschaftsforschung hat in dieser Woche eine Umfrage unter Einzelhändlern veröffentlicht, demnach hat sich die Situation dort im Januar spürbar entspannt. Das deckt sich mit der Einschätzung des Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI). In der zweiten Jahreshälfte könne sich die Lage auch im Handwerk wieder etwas beruhigen, so die ZVEI-Prognose. Vorerst sind Betriebe aber gut beraten, die Formulierungen in ihren Angeboten und Verträgen auf den Prüfstand zu stellen, damit sie nicht am Ende auf Kostensteigerungen sitzenbleiben. Für e-masters-Mitgliedsbetriebe ist das einfacher als es klingt: Im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung erhalten Mitgliedsbetriebe schnelle und fachkundige Auskunft bei rechtlichen Fragen rund um gestiegene Kosten.

 

Ihre Möglichkeiten mit e-masters Kosten zu sparen:

 

Ja, ich will Kosten sparen

 

Wir sind für dich da

Wir beraten dich
Tel. +49 511 61599-554
info(at)e-masters.de

Unsere Servicezeiten

Montag - Donnerstag
07:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
07:30 bis 13:30 Uhr