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02 Dezember 2019

Arbeiten an Feiertagen

Was rechtlich für Arbeitnehmer gilt

Arbeiten an Feiertagen ist in vielen Betrieben ein Dauerthema. Doch wann ist arbeiten an Feiertagen erlaubt und was muss man bei Feiertagszuschlägen beachten? Wir klären auf.

Darf an Feiertagen überhaupt gearbeitet werden?

Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist zwar allgemein untersagt, das Arbeitsgesetz 16 legt aber Ausnahmen fest. So haben Arbeitnehmer in den Bereichen Gesundheit, Gastronomie oder Sicherheit, wie zum Beispiel Ärzte, Kellner oder Polizisten keine Garantie, an gesetzlichen Feiertagen zu Hause bleiben zu dürfen.

Mit was für Zuschlägen kann man an Feiertagen rechnen?

Rechtlich haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Grundsätzlich steht ihnen, wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, ein Ersatzruhetag zu. Nur Zuschläge bei Nachtarbeit sind verpflichtend.

Müssen Zuschläge versteuert werden?

Arbeiten am Feiertag lohnt sich. Ein Lohnzuschlag in Höhe von maximal 50 Euro pro Stunde ist nämlich steuerfrei – das entspricht circa 125 Prozent des Grundlohns. An Weihnachten, sowie am 1. Mai sind Lohnzuschläge sogar bis zu 150 Prozent des Grundlohns steuerfrei.

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

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