20 Februar 2019

Neue Ökodesign Regelung für Kühl- und Gefrierschränke: Was bedeutet das für Händler?

Leichtere Reparierbarkeit dank geregelter Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Die Vertreter der Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission einigten sich bereits Ende Dezember auf eine neue Ökodesign-Regelung für Kühl- und Gefrierschränke. Für die Umwelt und für Verbraucherinnen sowie Verbraucher ist es eine gute Nachricht, denn die Geräte werden sich zukünftig einfacher reparieren lassen und müssen somit seltener nachgekauft werden. Doch auch Händler müssen sich auf die neue Regelung einstellen. 

Worauf basiert die neue Regelung?
Ausgangspunkt der neuen Ökodesign-Vorschriften ist die Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Dabei geht es um die Reduzierung natürlicher Ressourcen und Energie.

Worauf wurde sich geeinigt?
Die neue Ökodesign-Regulierung stellt die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Kühl- und Gefrierschränke sicher. Dabei wird zwischen Ersatzteilen unterschieden, die auch ein Laie in das Kühlgerät einbauen kann (Türgriffe, Kühlschrank-Fächer) und Ersatzteilen, die ein höheres technisches Verständnis voraussetzen (Sensoren, Thermostate). Hersteller sollen demnach verpflichtet werden, mindestens sieben Jahre lang einfache Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Komplexere Ersatzteile sollen hingegen nur professionellen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese weitere technische Produktinformationen anfordern.

Somit müssen Hersteller zukünftig ein entsprechendes Informations-Angebot auf ihren Webseiten bereitstellen und die Voraussetzungen sowie den Bestellvorgang beschreiben. Die Lieferung soll innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Der Ein- und Ausbau der Ersatzteile soll mit Hilfe von gewöhnlichen Werkzeugen möglich sein.

Was bedeutet das für Händler?
In erster Linie betreffen die neuen Regeln die Hersteller von Kühlgeräten. Sollten jedoch Händler die Produkte in den EU-Binnenmarkt einführen, werden sie zu Quasi-Herstellern und müssen in solch einem Fall die neuen Pflichten ebenfalls erfüllen. Zudem dürfen Händler nur Produkte vertreiben, die den Anforderungen der Ökodesign-Vorschriften und den dazugehörigen Durchführungsvorschriften entsprechen. Wichtig ist, dass alle Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind und bei den Lieferungen eine Konformitätserklärung vorhanden ist.

Was passiert als nächstes?
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. März 2021 angewendet werden. Außerdem werden ähnliche Regeln für Waschmaschinen, gewerbliche Kühlschränke und PCs erwartet.

Quelle: Mittelstandsverbund ZGV

 

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