Abmahnungen drohen
Staubsauger dürfen kein Energielabel haben | UPDATE: Für die nächsten zwei Jahre kein Energielabel für Staubsauger
Update: In einer Dringlichkeitssitzung hatte sich die EU-Kommission nun mit wichtigen Interessenvertretern und Vertretern der Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen beraten. Nunmehr steht fest, dass für die nächsten zwei Jahre kein neues Energieeffizienz-Label für Staubsauger entworfen wird.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission wird zunächst weitere tiefgehende Nachforschungen hinsichtlich der Berechnung der Energieeffizienz-Klassen vornehmen und erst dann einen neuen Rechtsakt erlassen. Für Elektrofachhändler und Co. bringt es erstmal keine Änderung mit sich. Die unrechtmäßigen Energieeffizienz-Label an Staubsaugern müssen weiterhin entfernt werden.
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Nach dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union dürfen Staubsauger nur noch ohne Energielabel verkauft werden. Händler sollten diesen Label-Stopp auf allen Kanälen ernst nehmen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Keine Energielabel für Staubsauger!
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt. Mangels Rechtsmittel der Europäischen Kommission ist das Urteil nunmehr rechtskräftig: Ab sofort gilt die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr.
Dies hat zur Folge, dass Lieferanten und Händler beim Verkauf von Staubsaugern das Energielabel nicht zeigen dürfen, so das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Dieses Verbot beziehe sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Die Händler müssen auch Label, die bereits am Produkt angebracht sind, unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder überkleben, sodass das Label nicht mehr zu erkennen ist.
Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch private Stellen oder Bußgelder durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Wie die Händler ihrer Pflicht, das Label nicht mehr zu zeigen, nachkommen, bleibt Ihnen überlassen. Label, die nicht in der Kaufsituation sichtbar sind (z. B. als Einleger in einer Umverpackung eines Staubsaugers) müssen dagegen nicht entfernt werden.
Was war passiert?
Dem Urteil liegt die Klage eines Staubsauger-Herstellers zugrunde. Dieser bemängelte, dass sich die von der Kommission gewählte Prüfmethode zur Bestimmung der Energieeffizienz von Staubsaugern nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiere, da nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen waren. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht der Europäischen Union an und erklärte die entsprechende Verordnung für nichtig.
Wie geht es weiter?
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Überarbeitung der entsprechenden Verordnung. Möglich wäre nach vorsichtigen Schätzungen ein neues Label in etwa einem Jahr. Es könnte jedoch auch auf eine „labelfreie“ Zeit von zwei Jahren hinauslaufen, sollten keine kurzfristigen Änderungen an der Verordnung möglich sein.
Für alle anderen Produkte gelten die entsprechenden Label und die daraus erfolgenden Pflichten weiter fort.
Quelle: Mittelstandsverbund ZGV




