Den Generationenwechsel richtig vorbereiten
Bei vielen Betrieben im Elektro- und SHK-Handwerk steht demnächst ein Inhaberwechsel an. Diese Übergabe sollte rechtzeitig eingeleitet werden.
Wer übernimmt, wenn der Chef mal aufhört? Vor dieser Frage stehen jedes Jahr mehr Betriebe im Elektro- und SHK-Handwerk. 2022 wird es im Handwerk bundesweit rund 24.000 Betriebsübergaben geben, 2030 werden es schon etwa 27.000 Übergaben sein, heißt es in einer Studie des Instituts für Handwerkswesen (ifh) an der Universität Göttingen. Hauptgrund dafür, dass in immer mehr Handwerksbetrieben die Inhaber wechseln, ist der demographische Wandel: Die Unternehmer aus den geburtenstarken Jahrgängen gehen zunehmend in Rente. Gleichzeitig deute sich an, dass nicht alle Betriebe geeignete Nachfolger finden, heißt es vom ifh.
Nachfolger kommen immer seltener aus der eigenen Familie
Damit der Generationenwechsel gelingt, sollten sich Inhaber möglichst früh Gedanken über ihre Nachfolge machen, denn der Inhaber von Morgen findet sich immer seltener in der eigenen Familie. Das repräsentative Nachfolge-Monitoring der Förderbank KfW ergab: Nur noch 44 Prozent der Altinhaber wollen den Betrieb innerhalb der eigenen Familie weitergeben, Tendenz sinkend.
Wenn der eigene Sohn oder die Tochter den Betrieb nicht fortführen möchten, geht der Betrieb oft in die Hände geeigneter Mitarbeiter. Findet sich auch dort kein Nachfolger, beginnt die Suche nach externen Interessenten. Dabei helfen zum Beispiel entsprechende Plattformen im Internet. Die größte dieser Nachfolge-Börsen ist das Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums Nexxt-Change. Vergleichbare Angebote gibt es auch bei vielen Handwerkskammern.
Eine Alternative ist der Verkauf des Betriebs an ein anderes Unternehmen – in der Regel aus der gleichen Branche und der gleichen Region. Wichtig ist: Egal, wer die Firma übernimmt, der Generationenwechsel ist ein langwieriger Prozess, der in der Regel mehrere Jahre dauert.
Die richtige Form der Betriebsübergabe
Entscheidend ist dabei auch die Form der Betriebsübergabe:
- Verkauf
Bei einem vollständigen Verkauf des Betriebs geht das komplette Unternehmen an den Nachfolger über. Das betrifft nicht nur Gebäude, Fahrzeuge und Maschinen, sondern auch bestehende Arbeitsverhältnisse, Aufträge sowie den Firmennamen. Möglich ist allerdings auch der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Grundstücke oder Gebäude nicht verkauft werden. In jedem Fall muss der Erlös eines solchen Verkaufs (nach Abzug eines Freibetrages) versteuert werden. - Schenkung
Gerade, wenn die eigenen Kinder einen Betrieb übernehmen, kommt eine Schenkung in Frage. Dabei gehen sowohl alle Vermögenswerte als auch sämtliche Schulden an den Nachfolger über. Wegen persönlicher Freibeträge und einer betrieblichen Freigrenze von 150.000 Euro fallen bei einer Schenkung deutlich weniger Steuern an. - Verpachtung
Wird der Betrieb verpachtet, bleibt der bisherige Inhaber weiterhin Eigentümer des Betriebs. Der Pächter nutzt den Betrieb für einen zeitlich festgelegten Zeitraum und zahlt dafür eine Pacht. Der Vorteil für den Eigentümer: Mit den monatlichen Pachteinnahmen lässt sich die Altersvorsorge aufstocken. Auf der anderen Seite ist der Verpächter je nach Vertragsgestaltung unter Umständen allerdings auch weiterhin für Investitionen in den Betrieb verantwortlich.
Gerade, wenn der Nachfolger aus den eigenen Reihen kommt, empfiehlt sich eine schrittweise Übergabe des Betriebs, etwa im Rahmen einer Gewinnbeteiligung oder als Gesellschafter. Welche Art der Beteiligung in Frage kommt, hängt letztendlich auch von der Unternehmensform ab.
Was ist der Betrieb wert?
Neben der Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist der Wert eines Betriebs meist der größte Knackpunkt bei der Übergabe eines Unternehmens. Oft können die bisherigen Inhaber den Wert selbst nur schwer einschätzen. Umso wichtiger ist eine unabhängige Beratung, zum Beispiel durch Fachleute der Handwerkskammer. Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Verfahren, mit denen sich der Wert eines Betriebs ermitteln lässt:
- Substanzwert-Verfahren
Der Substanzwert beziffert den aktuellen Zeitwert (also nicht den Neupreis) sämtlicher Vermögensgegenstände eines Betriebs. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge, Werkzeuge und Warenbestände. - Ertragswert-Verfahren
In der Praxis deutlich häufiger angewendet wird das so genannte Ertragswert-Verfahren. Hier kommt es bei der Bewertung darauf an, welcher Gewinn sich mit dem Betrieb in Zukunft erzielen lässt. Da natürlich niemand sicher sagen kann, wie sich die Ergebnisse eines Handwerksbetriebs in Zukunft entwickeln, basiert die Bewertung auf den Betriebsergebnissen der Vergangenheit.
Am Ende gilt jedoch: Der Marktpreis eines Unternehmens ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und ist am Ende Verhandlungssache zwischen dem Inhaber und seinem Nachfolger. Weil hinter einer solchen Betriebsübergabe oft auch ein ganzes Lebenswerk steckt, geht es dabei in der Regel um mehr, als nur um den finanziellen Wert eines Betriebs.
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