23 Juli 2015

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie nicht können?

JURA DIREKT - Einfach und preiswert zur rechtskonformen Vollmacht

Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z. B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In dem oft folgenden Betreuungsfall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Wer führt dann Ihr Geschäft weiter oder vertritt Sie in Gesellschafterangelegenheiten? Fallen Sie als Inhaber oder Teilhaber in Ihrem Geschäft länger oder dauerhaft aus, entsteht eine Gefahr für Ihr Geschäft und damit u. U. auch für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie.

Wichtig: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige!

Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Mit Vorsorgedokumenten, auch speziell für Selbstständige und Unternehmer, entlasten Sie Ihr Geschäft und Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig!

JURA DIREKT unterstützt Sie einfach und unkompliziert zu günstigen e-masters Konditionen.

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