Weniger Punkte, höhere Grenzen
Punktereform gilt seit 1. Mai 2014
Autofahrer müssen sich seit dem 1. Mai auf viele Veränderungen einstellen, denn seit dem Stichtag gilt die neue Punktereform. Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung gibt es dann nicht mehr ein bis sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg, sondern maximal drei. Die gute Nachricht: Einige Punkte fallen jetzt ersatzlos weg. Allerdings steigt gleichzeitig die Höhe der Bußgelder für verschiedene Verstöße.
Der Führerschein ist jetzt schon bei acht Punkten auf dem Konto weg statt bisher bei 18. Generell gibt es Punkte aber nur noch für Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
Glück: viele Punkte verfallen
Bestehende Punkte werden automatisch umgerechnet. Bei einem bis drei Punkten bleibt z. B. ein Punkt im System, bei acht bis zehn bleiben vier, bei 16 oder 17 verbleiben 7 Punkte. Diese Regelung gilt nur für Delikte, die auch nach dem 1. Mai Einträge auf dem Konto nach sich ziehen würden. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwinden aus der Kartei. Das gilt z. B. für Fahren in Umweltzonen ohne gültige Plakette, Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot, Nötigung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch (wenn kein Fahrverbot oder eine Sperre ausgesprochen wurde).
Höhere Bußgelder
Gleichzeitig mit der Punktereform steigen etliche Bußgelder: Wer am Steuer telefoniert, bei Schnee ohne Winterreifen fährt oder seine Kinder nicht korrekt anschnallt, zahlt künftig 60 statt 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln und das Ignorieren des Zeichens eines Polizisten kosten nicht mehr 50, sondern 70 Euro. Das Bußgeld für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen steigt von 40 auf 80 Euro.
Während bisher Delikte ab einem Bußgeld von 40 Euro in Flensburg erfasst wurden, gibt es bei verkehrsgefährdenden Vergehen erst Punkte, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Das Telefonieren mit dem Handy wird z. B. mit einem Punkt bestraft. Wer über eine rote Ampel fährt (über eine Sekunde rot), kassiert zwei Punkte. Mit drei Punkten ahndet die Behörde Straftaten wie unterlassene Hilfeleistung.
Mithilfe eines Fahreignungsseminares kann einmal in fünf Jahren ein Punkt getilgt werden, wenn maximal fünf Punkte eingetragen sind. Jeder Fahrer hat einen Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren! Auskunft gibt es schriftlich oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt unter <link http: www.kba.de>www.kba.de.
Weitere Infos:
<link http: www.bmvi.de de verkehrundmobilitaet verkehrsteilnehmer rechteundpflichten bussgeldkatalog bussgeldkatalog_node.html _blank external-link-new-window bmvi>BMVI
<link http: www.bussgeldkatalog.org punktereform _blank external-link-new-window bußgeldkatalog>VfbV
<link http: www.autobild.de artikel punktereform-2014-5091431.html _blank external-link-new-window autobild>Autobild
<link http: www.adac.de infotestrat ratgeber-verkehr bussgeld-und-punkte punktereform _blank external-link-new-window adac>ADAC
<link http: www.ace-online.de ratgeber recht punktereform.html _blank external-link-new-window ace>ACE




