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05 Dezember 2019

Weihnachtsfeier: 110 Euro Grenze für Betriebe

Worauf Unternehmen bei der Budgetplanung achten sollten

Weihnachtsfeier: 110-Euro-Grenze niedriger ansetzen

Die jährliche Weihnachtsfeier ist bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr willkommen: sie stärkt das Wir-Gefühl und eignet sich hervorragend als Belohnung für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Doch Betriebe sollten bei der Budgetplanung darauf achten, dass die Kosten nicht mehr als 110 Euro pro Arbeitnehmer betragen, sonst werden für jeden Cent über dieser Grenze Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Achtung: die 110-Euro-Grenze ist ein Bruttowert, kein Nettowert!

Wie stuft das Finanzamt eine Weihnachtsfeier ein?

Eine Weihnachtsfeier wird vom Finanzamt als eine Betriebsveranstaltung eingestuft, wenn das gesamte Personal eingeladen ist.

Bei Betriebsveranstaltungen ist Folgendes zu beachten:

Handelt es sich um die dritte Betriebsveranstaltung im Jahr, werden unabhängig von der Höhe der Kosten je Arbeitnehmer Lohnsteuer und Umsatzsteuer fällig. Handelt es sich dagegen um die erste oder zweite Betriebsveranstaltung, muss die 110-Grenze im Auge behalten werden. Achtung: Bei der 110-Euo-Höchstgrenze handelt es sich um einen Bruttowert.

MUSTERRECHNUNG ZEIGT: 110 EURO BRUTTO NICHT ÜBERSCHREITEN

Beispielrechnung: Die Weihnachtsfeier kostet dieses Jahr voraussichtlich 3.000 Euro plus 570 Euro Umsatzsteuer. Es nehmen alle 31 Mitglieder der Belegschaft daran teil. In diesem Fall betragen die Kosten je Mitarbeiter netto 96 Euro, brutto 115,16 Euro. Folge: Es werden auf jeden Euro und Cent, der die 110-Euro-Grenze übersteigt, Lohnsteuer und Sozialabgaben auf die Kosten der Weihnachtsfeier fällig.

Quelle: handwerk-magazin.de

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