Wegschmeißen oder archivieren?
Aufbewahrungsfristen von Rechnungen und Dokumenten
Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen über einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Besonders für Handwerksrechnungen bestehen offizielle Aufbewahrungsfristen. So sind Auftraggeber von Handwerkerleistungen beispielsweise verpflichtet, Zahlungsbelege, Rechnungen oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren
Damit Sie zukünftig immer Bescheid wissen, welche Unterlagen Sie wie lange aufbewahren müssen, haben wir für Sie alle wichtigen Fristen zusammengefasst:
Aufbewahrungsfristen von privaten Dokumenten
Ein Leben lang:
- Standesamtliche Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden)
- Schul- und Hochschulzeugnisse, Berufsabschlüsse
- Ärztliche Gutachten
- Belege über vorhandenes Wohneigentum
Mindestens bis zum Eintritt der Rente:
- Unterlagen, die den beruflichen Werdegang dokumentieren z. B. Arbeitsverträge, Kündigungen, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise
Für die gesamte Laufzeit:
- Versicherungsnachweise für jegliche Policen
- Unterlagen zu Finanz- und Vorsorgeprodukten
Für die gesamte Gebrauchsdauer:
- Nachweise für die Hausratversicherung
30 Jahre:
- Gerichtsurteile, Mahnbescheide, Kreditunterlagen
4 Jahre:
- Kontoauszüge oder Überweisungen
3 Jahre:
- Alte Mietverträge, Übergabeprotokolle, Kautionsquittungen
2 Jahre:
- Kassenbelege (Gewährleistungszeit in der Regel zwei Jahre)
- Handwerkerrechnungen (ausnahmsweise 5 Jahre bei der Einrichtung von Bauwerken)
Aufbewahrungsfristen für gewerbliche Dokumente
10 Jahre:
- Buchungsbelege
- Eröffnungsbilanzen und Organisationsunterlagen
- Jahresabschlüsse
- Handelsbücher und Aufzeichnungen
- Inventare
- Lageberichte
6 Jahre:
- Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenz
- Alle weiteren steuerrelevanten Unterlagen
2 Jahre:
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen der Arbeitszeiten beim Mindestlohn
Quelle: <link https: www.handwerk-magazin.de>www.handwerk-magazin.de




