Verjährungen von Forderungen: Mit First Debit rechtzeitig handeln
So sichern Sie im wenigen Schritten Ihre Ansprüche für das Jahr 2017
Der anstehende Jahreswechsel bedeutet die Verjährung von Forderungen. Dies betrifft auch Ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen aus dem Jahre 2017. Gerade in diesem „Corona-Jahr“ ist es wichtig, seine Forderungen sicherzustellen.
Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie jetzt tätig werden und prüfen, ob sich noch Forderungen aus 2017 in Ihrer Offene-Posten-Liste befinden und diese zeitnah an unseren Kooperationspartner First Debit übergeben.
Sie finden First Debit über Ihr Mitglieds-Login im Portal.
Alternativ ist die Übernahme Ihrer Fälle per Post, Fax oder E-Mail ebenfalls möglich:
First Debit GmbH, Am Hülsenbusch 23, 59063 Hamm
Telefon: 02381 99540 – 30 // Telefax: 02381 99540 – 10 // E-Mail: info@firstdebit.de
First Debit stellt sicher, dass Ihre Forderungen gerade nicht verjähren und längst fällige Zahlungen auf Ihrem Konto landen.
Sichern Sie Ihre Forderungen und werden Sie jetzt tätig!
PS: Um Schwierigkeiten durch gesetzliche Fristen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen alle fälligen, offenen Rechnungen aus 2017 bis allerspätestens 09. Oktober 2020 über Ihr Mitglieds-Login auf bei First Debit einzugeben.




