Thema "Absicherung der Arbeitskraft"
Erwerbsunfähigkeit – das erhalten Sie vom Staat
Die staatlichen Leistungen wurden im Bereich der Invaliditätsrenten in den letzten Jahren drastisch gekürzt. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Hier gibt es nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente – doch diese ist gering. Man bekommt sie nur dann in voller Höhe, wenn man weniger als drei Stunden täglich irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben kann.
Die volle Rente im Fall einer Erwerbsunfähigkeit wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer auf dem gesamten deutschen Arbeitsmarkt irgendeine berufliche Tätigkeit nur noch bis zu 3 Stunden am Tag ausüben kann – unabhängig von dem bisher ausgeübten Beruf. Die staatliche Rente beträgt in diesem Fall ca. 33 Prozent des letzten Bruttogehalts.
Wer diese Tätigkeit mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben kann, erhält die halbe Rente. Diese entspricht ca. 18 Prozent des letzten Bruttogehalts.
Daher unser Tipp: Sorgen Sie rechtzeitig vor – insbesondere als Selbstständiger!
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