Stichtag 31. Juli 2019: Steuererklärung
Wann erwartet das Finanzamt die Steuererklärung 2018 und was gilt es zu beachten?
Die Steuererklärungen für 2018 erwartet das Finanzamt von Steuerzahlern erstmals nicht mehr bis zum 31. Mai, sondern zum 31. Juli.
Mit einer guten Begründung wie z.B. Krankheit, Arbeitsüberlastung oder noch fehlender Steuerbelege für 2018, dürfte eine Fristverlängerung bis Ende Dezember 2019 kein Problem sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Fristverlängerung stets schriftlich beantragen und um eine schriftliche Antwort des Finanzamts bitten.
Ihr Steuerberater erstellt Ihnen die Steuererklärung?
Lassen Sie Ihre Steuererklärungen 2018 durch einen Steuerberater anfertigen, zeigt sich das Finanzamt großzügig und verlängert Ihre Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 automatisch bis zum 28. Februar 2020.
Beauftragen Sie erstmals für die Steuererklärungen einen Steuerberater, sollten Sie das dem Finanzamt schnellstmöglich schriftlich mitteilen. Denn nur wenn das Finanzamt weiß, dass Sie einen Steuerberater beauftragt haben, erhalten Sie keine Mahnungen.




