14 Oktober 2013

Sicherheit am Arbeitsplatz


Laut Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Das Ingenieurbüro Bromberger hat Arbeitsblätter entwickelt, die Beschäftigten in Form von kleinen Gruppenarbeiten zur Beteiligung animieren. Der Unterweisende ist dann nur noch Moderator und kann sichergehen, dass sich die Mitarbeiter mit dem Thema beschäftigt haben und nicht nur auf das hoffentlich baldige Ende der Unterweisung warten.

Laden Sie sich diese Hilfsmittel zur Gruppenarbeit sowie weitere Unterlagen zur Unterweisung <link _blank internal-link bromberger>HIER kostenlos herunter. Login erforderlich.

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