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04 Dezember 2013

Rabatt bei GEMA-Gebühren


Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. In Österreich sind die AKM und in der Schweiz die SUISA zuständig.

Nach Aussage der GEMA gilt die Wiedergabe eines Werkes als öffentlich, wenn wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, gemeinsam Musik hören. Deshalb zählen auch größere Betriebsfeste und Vereinsfeiern in der Regel dazu.

Achtung also: Wer Musik vor Kunden abspielt, muss dafür zahlen! Ob laut oder leise, spielt für die GEMA keine Rolle. Ausnahmen gibt es nur wenige, z. B. Betriebe, die Rundfunkgeräte reparieren und zu Testzwecken im Verkaufsraum anschalten müssen.

Vor kurzem erhielten Sie von Ihrer Kooperation ein Abfrage-Fax zu den GEMA-Gebühren. Denken Sie daran, dieses zurückzusenden, damit wir für Sie beste Konditionen bei der GEMA aushandeln können. Nutzen Sie den e-masters Rahmenvertrag und sparen Sie 20 % Gebühren, wenn Sie Musik öffentlich machen.

Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft zum Thema GEMA. Lesen Sie dazu auch den Artikel in der IMPULSE 6/2013, die in der zweiten Dezemberwoche erscheint.

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