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25 Juli 2016

Nicht alles ist bei der Außenwerbung erlaubt

Der Fachinformationsdienst PR Praxis wies in einem kürzlich herausgegeben Newsletter darauf hin, dass nicht jegliche Außenwerbung erlaubt sei. Zwar ist die Sommerzeit die ideale Gelegenheit, Werbung auch nach draußen zu bringen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten, wenn Sie nicht in die Bredouille kommen wollen. Denn schnell droht Stress mit dem Ordnungsamt, wenn Sie die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt haben.Das sollten Sie wissen, wenn Sie öffentlich werben wollen

PR Praxis nannte dabei einige Beispiele, die jeder Unternehmer kennt und auch gerne nutzt: die Sichtbarkeit des Geschäftes mit einem Gehwegaufsteller erhöhen oder mit der Verteilung von Flyern auf sich aufmerksam machen.

Für die Außenwerbung gibt es klare Regeln. Klären Sie daher unbedingt vorab mit dem Ordnungsamt in Ihrer Stadt, welche Vorschriften Sie beachten müssen, und holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein.

Lassen Sie sich die Flyerverteilung genehmigen

Denn für die Verteilung von Flyern oder anderen Werbemitteln im öffentlichen Raum brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die womöglich mit einem Bußgeld geahndet wird. Außerdem kann die Stadt von Ihnen letztendlich eine Gebühr für die Straßenreinigung verlangen. Verzichten Sie darauf, Flyer hinter die Windschutzscheibe von Autos oder an Fahrradständer zu klemmen: Sie brauchen hierfür eine – meist kostenpflichtige – Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Andernfalls droht ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit).

Vorgeschrieben ist, dass die Flyerverteilung als Werbeaktion kenntlich gemacht wird. Kleiden Sie beispielsweise die Mitarbeiter so ein, dass sie als Beschäftigte Ihres Unternehmens zu erkennen sind. Geben Sie ihnen T-Shirts und Jacken mit Ihrem Firmenlogo.

Kleine, bewegliche Plakataufsteller – sogenannte Kundenstopper oder Gehwegaufsteller – sind oftmals nicht genehmigungspflichtig. Schließlich sind sie nicht befestigt und können jederzeit weggeräumt werden. Allerdings brauchen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Verkaufstische vor Ihrem Geschäft aufstellen wollen.

Ob Stehtisch, Gehwegaufsteller oder Fahne – klären Sie individuell mit der zuständigen Behörde, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Dann erst sind Sie auf der sicheren Seite. Sprechen Sie das Ordnungsamt an. Dort erfahren Sie auch, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist.

Quelle: PR Praxis

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