Neue Verordnung über die Energieeffizienz-Kennzeichnung
Am 28. Juli 2017 ist die neue Verordnung über die Energieeffizienz im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die neuen Verpflichtungen aus der Verordnung gelten daher bereits ab dem 1. August 2017.
DER MITTELSTANDSVERBUND informiert daher im Vorfeld über die grundsätzlichen Pflichten. Da die Pflichten im Einzelnen – wie in der Vergangenheit – durch Umsetzungsrechtsakte festgelegt werden, kann lediglich eine grundsätzliche Darstellung der neuen Verpflichtungen erfolgen.
Was sich für den Fachhandel ändert, erfahren Sie im <link file:20118 _blank download file>Download-PDF HIER.




