Neue Informationspflichten zur Streitbeilegung ab 1. Februar 2017
Ab dem 01.02.2017 tritt nach dem <link https: www.gesetze-im-internet.de vsbg _blank external-link-new-window>Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) für alle Unternehmer die zweite Stufe der Regelungen über außergerichtliche Streitbeilegung in Kraft. Das bringt neue Informationspflichten mit sich!
Die außergerichtliche Streitbeilegung ist grundsätzlich freiwillig. Unternehmen können, müssen jedoch nicht an ihr teilnehmen und können stattdessen den regulären Gerichtsweg vorziehen. Allerdings werden Unternehmen verpflichtet, zumindest darauf hinzuweisen, ob sie an derartigen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Ansonsten können Abmahnungen drohen.
Betroffen sind Betriebe, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Personen beschäftigt hatten. Unternehmer sollten die entsprechenden Informationen auf ihrer Internetseite stellen, ihre AGB entsprechend ergänzen und einen Textbaustein bereit haben, den sie nach Streitentstehung ihren Kunden zusenden können.
e-masters Mitglieder mit einer Internetseite auf Basis des e-masters Homepage-Konfigurators wurden bereits informiert, sodass bei diesen Fachbetrieben das Impressum angepasst wird.
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