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13 Juni 2014

Neue Gesetze für Homepage-Betreiber


Ab dem 13.6.2014 gelten neue einheitliche Gesetze. Sie betreffen zum einen alle Websitebetreiber, zum anderen die Betreiber von Onlineshops. Die Änderungen dienen dazu, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen.

Der Fachinformationsdienst PR Praxis dazu:
Das leidige Thema "Recht" ist für Betreiber von Websites eine echte Herausforderung, um es vorsichtig zu sagen. Manchmal hat man das Gefühl, dass Händler gleichzeitig auch Juristen sein müssen. Die Rechtslage ist komplex, schnell ist man in eine teure Abmahn-Falle getappt.

Besonders beliebt bei den Abmahnern sind die Zeitpunkte, zu denen neue Regelungen in Kraft treten. Denn dann, so die Logik dieser "Spezialisten", hat sich so mancher noch nicht auf die neuen Verordnungen eingestellt. Ein gefundenes "Fressen" für Abmahnanwälte & Co. Dies wird auch bei der am 13.6. 2014 anstehenden Änderungen im Online-Recht nicht anders sein. Verlassen Sie sich darauf, dass hier schon fieberhaft nach Möglichkeiten gesucht wird, Website-Betreibern, die Euros aus der Tasche zu ziehen!

Neuerung 1: Ob Website- oder Shopbetreiber, für alle gilt ab dem 13.06.2014, die Telefonnummer ins Impressum aufzunehmen. Was zunächst wie eine Kleinigkeit wirkt, kann gravierende Folgen haben, wenn Sie personell nicht auf Nachfragen oder die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet sind. Ist das bei Ihnen der Fall, dann helfen Sie sich folgendermaßen: Bereiten Sie Formulare für mögliche Anfragen oder Bestellungen vor, die bei Ihnen telefonisch ankommen. So können diejenigen, die am Telefon sind, die Anrufe strukturiert, vollständig und schnell entgegennehmen. Dadurch erscheinen die Mitarbeiter kompetent und professionell. Der Kollege, der die weitere Bearbeitung übernimmt, hat zudem alle Informationen, um den Kundenwunsch zügig zu erfüllen.

Neuerung 2: Betreiber von Onlineshops müssen ab dem 13.6.2014 das EU-weit geltende Widerrufsrecht beachten. Das sieht vor, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert werden und diesem explizit zustimmen muss. Hat er dies getan, darf er von diesem Zeitpunkt an 14 Tage lang vom Kauf zurücktreten. Er kann schriftlich widerrufen oder die Waren zurückschicken. Allerdings darf er diese nicht mehr ohne Begründung zurücksenden.

Neuerung 3: Haben Sie den Kunden nicht oder nicht richtig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich dieses nach Ablauf der 14 Tage auf 12 Monate. Bislang gab es hier keine zeitliche Beschränkung.

Neuerung 4: Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind solche Waren,
• bei denen eine Rückgabe aus hygienischen oder Gesundheitsgründen nicht angezeigt ist,
• die verderblich sind,
• die individuell angefertigt oder an die Bedürfnisse des Kunden angepasst wurden,
• außerdem Ton- und Videoaufnahmen oder PC-Software, die versiegelt geliefert wurden, wenn die Versiegelung beschädigt/entfernt wurde, und
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften (mit Ausnahme Abonnements).

Neuerung 5: Zukünftig sollen die Verbraucher generell die Kosten für die Rücksendung der Waren tragen. Bislang durften Händler den Käufern diese Kosten nur dann auferlegen, wenn der Kaufpreis der Ware unter 40 Euro lag. Einzige Bedingung dafür, dass Sie dem Kunden die Rücksendekosten auferlegen dürfen: Sie müssen ihn zuvor hierüber informiert haben.

Neuerung 6: Sie müssen den Kunden über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten informieren, sobald der Bestellvorgang beginnt. Ebenfalls greift ab dem 13.6.2014 die Vorschrift, dass Sie Ihren Online-Kunden mindestens ein unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten müssen.

Neuerung 7: Für die Nutzung der Kunden- Hotline dürfen Sie keine höheren Kosten als die für den Grundtarif anfallenden erheben. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die 0180er- oder 0900er- Nummern als Kunden-Hotline gehören der Vergangenheit an.

Den Wortlaut und alle Details für diese neuen Bestimmungen finden Sie im Bundesgesetzblatt I 2013 auf den Seiten 3642 bis 3670. Das neue Gesetz gilt ohne Übergangs regelung. Das trifft auch zu für die Vorgabe, zukünftig im Impressum zusätzlich zu der E-Mail auch die Telefonnummer anzugeben.

Weiterführende Informationen: <link https: www.klick-tipp.com de web _blank external-link-new-window e-recht24>e-Recht24

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