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13 Juni 2014

Neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie


Vorsicht bei Verträgen, die Sie außerhalb Ihrer Geschäftsräume abschließen 

Verbraucher haben künftig mehr Informationsrechte und können auch widerrufen. Es gibt aber Ausnahmen, die das Ganze entschärfen.

Wer mit Verbrauchern Verträge schließt, muss stets überprüfen, ob besondere Verbraucherrechte – wie etwa das Widerrufsrecht – zu beachten sind. Grundsätzlich gilt das für Verträge, die mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Fax, Brief oder E-Mail zustande kommen, aber auch für Verträge, die das Unternehmen außerhalb der eigenen Geschäftsräume abschließt – und das ist die wesentliche Neuerung.

Die neuen Regelungen betreffen also keineswegs nur Handwerksbetriebe, die Onlineshops betreiben oder in anderer Weise im Fernabsatz tätig sind.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter <link http: handwerk.com neue-regeln-fuer-verbrauchervertraege external-link-new-window>www.handwerk.com

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