24 Juni 2015

Mindestlohn - Dokumentationspflicht

Durch die Gesetzesänderung zum 1.1.2015 wurde mit der Einführung des Mindestlohns in vielen Branchen ebenfalls die Aufzeichnung der Arbeitszeiten Pflicht.

Was muss aufgezeichnet werden?

Arbeitgeber müssen die tägliche Arbeitszeit nun auch von
- Minijobbern
- kurzfristig Beschäftigten und
- Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen gemäß § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes erfassen und dokumentieren.

Dabei reicht es nicht aus, nur die Stundenanzahl aufzunehmen, sondern es müssen die Arbeitszeiten lückenlos mit Anfangs- und Endzeit sowie auch deren Dauer erfasst werden – somit einschließlich der Pausen. Zudem muss die Erfassung zeitnah zur geleisteten Arbeit erfolgen.

Mehrarbeit durch die neuen Anforderungen entgegenwirken

Die Form der Zeiterfassung wurde vom Gesetzgeber mit der Verabschiedung des neuen Mindestlohngesetzes MiLoG zwar nicht vorgeschrieben, allerdings ist eine zeitsparende, komfortable und sichere Variante die elektronische Erfassung auf Stundenzetteln. Hier hilft Ihnen der e-masters Vorteilspartner <link _blank internal-link echtzeit>ECHTZEIT weiter.

Für handschriftliche Zwecke haben wir für Sie im Download-Bereich unter der Rubrik "<link _blank internal-link internal link in current>Personal>Checklisten" ein Aufzeichnungsformular "Mindestlohn - Dokumentation der täglichen Arbeitszeit" hinterlegt.

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