Kostenexplosion in der Justiz
Der Gang vor Gericht wird künftig teurer. Der Grund: Am 01. August 2013 ist das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde das Gebühren- und Kostenwesen umfassend überarbeitet und zugleich der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Neben Anwalts- und Gerichtskosten sind auch die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhöht worden.
Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss nun also tiefer in die Tasche greifen. Die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz steigen spürbar an. Auch die Gerichtskosten wurden nochmals deutlich gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesjustizministeriums erhöht. Beides bewirkt eine kräftige Verteuerung des Rechtsstaates.
Es ist nicht auszuschließen, dass die steigenden Rechtsverfolgungskosten den einen oder anderen von der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen abhalten könnten. Auf der sicheren Seite sind in solchen Fällen die mehr als 21 Millionen Verbraucher, die bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen, wenn der Streit eskaliert. Und die deutschen Rechtsschutzversicherer sind gefragt: Allein im Jahr 2011 haben die Versicherungsgesellschaften mehr als 2,3 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen erbracht, unter anderem für Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Minimieren Sie Ihr Risiko vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits – schließen Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung ab. Gern beraten wir Sie hierzu.
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