Höherer Freibetrag zu besonderen Anlässen
Für Sachgeschenke zu besonderen Anlässen dürfen Arbeitgeber etwas mehr springen lassen – steuerfrei.
Sachgeschenke an Mitarbeiter zu besonderen persönlichen Ereignissen gehören zu den nicht lohnsteuerpflichtigen Aufmerksamkeiten. Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber die Wertgrenze für solche Geschenke von bisher 40 auf nun 60 Euro erhöht. Sachzuwendungen zum Geburtstag oder Firmenjubiläum des Mitarbeiters, seinem Hochzeitstag oder auch zur Konfirmation des Kindes bleiben bis zu dieser Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Wichtig: Das gilt nur für Sachgeschenke, Geldgeschenke sind weiterhin voll steuerpflichtig!
Auch wichtig: Die Wertgrenze von 60 Euro gilt nur für Geschenke zu besonderen Anlässen, bei anderen Sachbezügen wie etwa Tankgutscheinen bleibt es bei der 44-Euro-Grenze.
Quelle: handwerk.com
Interesseante Sachgeschenke z. B. von Jochen Schweizer, Pelikan, Picard, WMF finden Sie nach Login <link _blank internal-link internal link in current>HIER.




