Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber
Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzu verdienen.
Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Neben der Anhebung der Verdienstgrenze gibt es auch eine Änderung bei der Wahl der Rentenversicherungspflicht. Da Minijobber versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind, erwerben sie nur geringe Rentenansprüche (durch die Pauschalbeiträge, die der Arbeitgeber entrichtet). Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben sie die Option, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) und so die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.
Durch den Verzicht erwirbt der Beschäftigte den Status eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Nach der ab 01.01.2013 gültigen Regelung müssen Minijobber es dann ausdrücklich ablehnen, wenn sie den Rentenbeitrag der Arbeitgeber von 15 Prozent nicht auf den vollen Beitragssatz aufstocken wollen. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird damit zum 1. Januar 2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.
Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen. Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 in der Gleitzone über 400 bis 450 Euro beschäftigt waren, gilt die frühere Gleitzonenregelung bis zum 31. Dezember 2014 weiter. Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Gleitzone von 800 bis 850 Euro erzielten, bleibt es bei der Anwendung des bis dahin geltenden Rechts. Die Beschäftigten können jedoch bis zum 31. Dezember 2014 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung wählen.
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