04 März 2020

Finanzielle Zuschüsse für berufliche Fortbildungen

Ab August 2020 gibt es neue Zuschüsse von Bund und Ländern

 „Karriere Inklusive“ – so lautet der Slogan des Aufstiegs-BAföG, das Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterqualifizierung finanziell unterstützt. Jeder kann gefördert werden, der sich in einer Fachschule oder mit einem Lehrgang auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Teil- oder Vollzeit vorbereitet – unabhängig vom Alter.

Die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, unter anderem zum Handwerks- und Industriemeister, wird mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt. Die finanzielle Förderung wird vom Bund zu 78 Prozent und zu 22 Prozent von den Ländern übernommen. Anspruchsberechtigte können die Förderung dann in Form eines Zuschusses oder als zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Wer Anspruch auf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erheben möchte, kann sich bei Förderämtern und Beratungsstellen beraten lassen oder bequem von zu Hause ein Antragsformular online ausfüllen.

Die Förderleistungen ab August 2020 im Überblick

  • Einkommensabhängiger Vollzuschuss zum Unterhalt (bisher 50-prozentiger Zuschuss)
  • Vollzuschuss für Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner, je 235 Euro (bisher 45 Prozent beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen)
  • 150 Euro/Monat als Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende (bisher 130 Euro), Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern steigt auf 14 Jahre (bisher 10 Jahre)
  • 50-prozentiger Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten (bisher 40 Prozent), der Rest wird als Darlehen gewährt
  • Ausweitung der Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung
  • Mehrfache Förderung für Einzelne auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt) 

 

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

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