Es ist an der Zeit zu handeln! Die Frist läuft ab.
Ab Mitte Dezember sind nun auch Unternehmen unter 250 Beschäftigten vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen. Um sich mögliche Bußgelder von 20.000 Euro vom Hals zu halten, sollten schnellstmöglich Entscheidungen getroffen werden.
Es gilt nun, eine Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, in der qualifiziertes Personal ohne Interessenkonflikt eingesetzt ist. Dieses bearbeitet die Meldungen und muss dabei die Vertraulichkeit und Anonymität der Identität der Hinweisgebenden sicherstellen.
Unabhängig vom Druck eines Gesetzes mit möglichen Bußgeldern sollten Geschäftsleitungen hier auch Chancen sehen. Eine Meldestelle kann dazu führen, dass Missstände intern aufgedeckt und abgestellt werden können. Dies ist im Übrigen auch das Ziel der meisten Whistleblower. Der Weg an die Öffentlichkeit oder die Behörden wird häufig als letzter Ausweg gesehen.
Nutzen Sie daher die verbleibende Zeit und richten Sie eine gesetzeskonforme Meldestelle ein.
Selbstverständlich ist es auch möglich, diese Aufgabe auch extern zu vergeben, damit Ihre Beschäftigten sich auf die Kerntätigkeiten des Unternehmens beschäftigten können. Als Kooperationspartner der e-Masters steht Ihnen die Konzept 17 GmbH auch bei dieser Aufgabe zur Seite.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Die Konzept 17 GmbH lädt Sie zu einem exklusiven, kostenfreien Webinar am Dienstag, den 07.11.2023 bzw. alternativ am Dienstag, den 05.12.2023 ein. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie die interne Meldestelle selbst einrichten und betreiben können und wie Ihnen ein externer Dienstleister helfen kann. Details zum Webinar finden Sie hier. Melden Sie sich dazu einfach an und Sie erhalten die Zugangsdaten.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Hinweisgeberschutz? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.




