Energieausweis - Pflicht zur Vorlage
Seit dem 1. Mai 2014 gibt es eine neue gesetzliche Regelung zum Energieausweis. So muss der Gebäudeenergieausweis bereits bei der Besichtigung eines Gebäudes vorgelegt werden. Zudem muss der Ausweis dem Käufer einer Immobilie im Original und einem Mieter bei Vertragsschluss in Kopie ausgehändigt werden.
In Immobilienanzeigen müssen außerdem zukünftig bestimmte energetische Kennwerte zu Gebäuden enthalten sein.
Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen wieder die von der KfW geförderten Einzelmaßnahmen durchführen und die förderrelevanten Bestätigungen ausstellen. Voraussetzung ist ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
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