Einführungszeitraum für ELStAM endet nun endgültig Ende 2013
Die frühere Papier-Lohnsteuerkarte wurde durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Danach müssen Arbeitgeber die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale elektronisch abrufen (ELStAM-Verfahren).
Nun wurde gesetzlich endgültig festgelegt, dass das Jahr 2013 als Einführungszeitraum gilt. Mit Schreiben vom 25.7.2013 hat daher auch die Finanzverwaltung bestimmt, dass der Arbeitgeber die ELStAM spätestens ab dem letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum die für die Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Werte abzurufen und anzuwenden hat. Ein Abruf erst mit Wirkung ab 2014 ist verspätet.
Handlungsempfehlung:
Es ist sicherzustellen, dass mittels der eingesetzten Lohnabrechnungssoftware ein elektronischer Abruf möglich ist. Für die einzelnen Arbeitnehmer muss die Steueridentifikationsnummer gespeichert sein. Das Schreiben der Finanzverwaltung enthält darüber hinaus zahlreiche Aussagen zu besonderen Fallgestaltungen.
Informationen zu ELStAM finden Sie <link https: www.elster.de arbeitg_elstam.php _blank external-link-new-window elstam>HIER.




