E-Mobilität: So gelingt der Umstieg
Tanken ist so teuer wie noch nie. Die Umrüstung der Fahrzeugflotte auf Elektroantrieb bringt Handwerksbetrieben nicht nur finanzielle Vorteile.
Die meisten Betriebe aus dem Elektro- und SHK-Handwerk sind mit Dieselfahrzeugen unterwegs. Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) aus dem Jahr 2020 wurden zuletzt knapp 80 Prozent der handwerklich betriebenen Fuhrparks in Deutschland mit Dieselfahrzeugen betrieben. Angesichts steigender Preise an der Tankstelle, wird es für Handwerksbetriebe jedoch zunehmend attraktiv, die Fahrzeugflotte auf Elektroantrieb umzustellen. Eine Analyse des Automobilclubs ADAC kam kürzlich zu dem Ergebnis, dass E-Autos im direkten Vergleich mit Benziner und Diesel oft deutlich günstiger sind. Die wesentlichen Pluspunkte, die bei dieser Rechnung für die E-Autos sprechen, sind die Kaufprämie, die geringeren Wartungs- und Energiekosten, sowie der Wertverlust des Fahrzeugs.
Handwerksbetriebe sind beim Umstieg auf E-Mobilität bisher trotzdem eher zurückhaltend. In der ZDH-Umfrage gaben nur vier Prozent der befragten Betriebe an, zukünftig in jedem Fall ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Aber: Die Firmen, die bereits umgerüstet haben, sind zufrieden. Mehr als 80 Prozent der Betriebe sagten, dass sich der Umstieg gelohnt habe.
E-Antrieb ist gut fürs Image
Neben geringeren Kosten und dem Schutz des Klimas spielt dabei ein weiterer Aspekt eine Rolle: Das Image. Schließlich hat das Fahrzeug, mit dem die eigenen Monteure durch die Stadt fahren, eine Auswirkung darauf, wie der Betrieb in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Ein leises E-Auto kommt hier meist deutlich besser an als ein lauter, dreckiger Dieseltransporter. Ein weiterer Vorteil für Betriebe aus dem Elektrohandwerk: Sie können sich mit einem Elektrofahrzeug als kompetente Fachleute für den Ausbau und die Wartung der Ladeinfrastruktur positionieren.
Bundesverkehrsminister will E-Auto-Prämie verlängern
Die Zurückhaltung der Handwerksbetriebe beim Umstieg auf E-Mobilität, hat laut ZDH mehrere Gründe: Neben dem noch relativ geringen Fahrzeugangebot, seien die dünne öffentliche Ladeinfrastruktur, die hohen Anschaffungskosten und die Reichweite ein Problem. Doch in allen Bereichen tut sich etwas: Das Angebot an E-Autos wächst, die Reichweite steigt und die Bundesregierung hat angekündigt, dass es bis zum Jahr 2030 bundesweit eine Million Ladepunkte für Elektroautos geben soll.
Außerdem können auch Handwerksbetriebe weiterhin von einer staatlichen Förderung profitieren. Bei reinen E-Autos gibt es mit Umweltbonus und Innovationsprämie einen Zuschuss von 9000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden, also Fahrzeugen, die sowohl mit Sprit als auch mit Strom betrieben werden können, liegt die Förderung bei 6750 Euro. Außerdem haben einige Bundesländern spezielle Förderprogramme für Gewerbetreibende aufgelegt. Eigentlich sollten die staatlichen Zuschüsse 2025 auslaufen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kann sich einem neuen Gutachten zufolge jedoch vorstellen, die Prämie bis 2027 zu verlängern und die Fördersumme ja Fahrzeug zu erhöhen.
Keine Ladesäule ohne Genehmigung
Doch beim Umstieg auf E-Mobilität steht neben dem Kauf neuer Fahrzeuge in der Regel auch der Aufbau der nötigen Lademöglichkeiten auf dem Betriebsgelände an. Wichtig zu beachten: Wer eine Ladesäule oder eine Wallbox installiert, muss das zuvor beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Außerdem gilt es, Anschlüsse und Sicherungen daraufhin zu überprüfen, ob sie für die hohe Belastung ausreichend sind. Außerdem gilt es, den Brandschutz im Blick zu haben.
Wie lange ein Ladedurchgang dauert, hängt dann davon ab, ob sich Betriebe für Wallbox oder für eine Ladesäule entscheiden. Die Wallbox ist klein und kostengünstig, allerdings dauert ein Ladevorgang hier etwa vier bis fünf Stunden. Klassische Ladesäulen sorgen in zweieinhalb bis drei Stunden für eine Vollladung. Die superschnellen 150-kW-Säulen laden das Auto sogar in 20 Minuten auf – sind dafür aber auch entsprechend teuer.
Steuerliche Erleichterungen für E-Mobilität
Die Anschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs kann sich nicht nur für betriebliche Zwecke lohnen. Auch bei einer privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs gibt es Vergünstigungen. Normalerweise gilt: Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten, muss er den Gewinn in seiner Bilanz erhöhen. Der zu versteuernde Betrag steigt also. Dabei können Unternehmer wählen, ob sie ein Fahrtenbuch führen oder jeden Monat pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises als Gewinn angeben. Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen gilt hier jedoch nicht der komplette Listenpreis als Grundlage, sondern je nach Kohlenstoffdioxidausstoß und Preis nur die Hälfte oder ein Viertel des Neupreises. Wer ein betriebliches E-Fahrzeug privat nutzt, zahlt im Vergleich zum Diesel oder Benziner also weniger Steuern.




