09 November 2020

D&O-Versicherung: Manager haften mit ihrem Privatvermögen

Wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre leitenden Angestellten vor finanziell gefährlichen Situationen schützen

Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, aber auch leitende Angestellte tragen eine besonders hohe Verantwortung im Unternehmen. Doch auch gestandenen Mitarbeitern unterlaufen bisweilen Missgeschicke. Die Ursachen für Schäden sind vielfältig: Ein Fehleinkauf oder eine nachlässige Angebotskalkulation reicht bereits aus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Für diese haften auch angestellte Manager unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen.

Komplexe Gesetze verschärfen die Haftung und sind der Grund für eine steigende Anzahl an Klagen. Prominentere Fälle gehen sogar durch die Presse („Dieselgate-Affäre“). Die Auswirkungen können für Führungskräfte existenzbedrohend werden – für die Gesellschaft, in deren Namen gehandelt wurde, aber auch für leitende Angestellte, wenn diese in Regress genommen wird.

Auch im Mittelstand relevant?

Wenn Sie leitende Angestellte im Sinne unterschiedlicher Gesetze beschäftigen (Geschäftsführer, Prokuristen oder Fachkräfte mit besonderen Befugnissen, z.B. bestellte Elektro-Fachkraft, die vom Auftraggeber verlangt wird), sind diese ständig einer möglichen persönlichen Haftung ausgesetzt. Dies kann die Außenhaftung gegenüber Dritten oder auch die Innenhaftung sein, wenn Sie denjenigen als Unternehmer schadenersatzpflichtig machen möchten. Bereits im Einstellungsgespräch fragen derartige Fachkräfte oft nach entsprechender Absicherung über den Arbeitgeber.

Die folgenden Schadenbeispiele verdeutlichen das immense Schadenpotential:

  • Ein angestellter Geschäftsführer erstellt ein Vertragsangebot, das auf einer Fehlkalkulation beruht. Das Unternehmen verliert hunderttausende Euro durch das unrentable Geschäft.
  • Durch Fehler im Umgang mit dem Arbeitnehmer-Anteil der Lohnsteuer, Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen Schadensersatzansprüche gegen Ihr Unternehmen. Der Verantwortliche (sofern leitend angestellt) kann durch Sie als Unternehmer belangt und schadenersatzpflichtig gemacht werden.
  • Auf der Baustelle eines großen Auftraggebers, der von Ihnen eine bestellte Elektrofachkraft bei Auftragsvergabe anfordert bzw. dessen Auftrag eine Elektrofachkraft erfordert, entsteht ein Schaden (z.B. ein Feuer auf dem Betriebsgelände). Grundsätzlich tritt die Betriebshaftpflicht ein. Als Unternehmer haben Sie aber im Einzelfall die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter als leitenden Angestellten in Anspruch zu nehmen (Innenhaftung).

 

Welche Deckungssumme sollte in einer D&O-Versicherung vereinbart werden?

Die Bemessung der Deckungssumme für eine D&O-Versicherung hängt zum einen von der Größe des Unternehmens ab, zum anderen von der Geschäftstätigkeit. Jede Branche hat ihre eigenen Risiken. Auch die Zahl der versicherten Personen bzw. Organe und deren Mandate spielen bei der Wahl der „richtigen“ Deckungssumme eine Rolle.

Eine gängige Empfehlung lautet, dass die Deckungssumme mindestens die Hälfte des Eigenkapitals und mindestens zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens umfassen sollte. Im Mittelstand werden häufig Deckungssummen zwischen einer und fünf Millionen Euro vereinbart. Für Kleinfirmen werden aber auch schon Versicherungsverträge ab 250.000 Euro vereinbart.

Schützen Sie sich und Ihre leitenden Angestellten daher mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) vor potenziell ruinösen Auseinandersetzungen. Die D&O-Versicherung gibt Managern wie Gesellschafter-Geschäftsführern finanzielle Rückendeckung, damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen Fiasko wird.

Der VGV Versicherungsmakler ist auf Versicherungen für e-masters-Mitglieder spezialisiert. Als Vorteilspartner für Versicherungen hat er den Marktüberblick auf dem anspruchsvollen Gebiet der D&O-Versicherungen. Schützen Sie das Privatvermögen Ihrer leitenden Angestellten vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die seitens der Gesellschaft oder klagender Dritter geltend gemacht werden. Der VGV Versicherungsmakler unterstützt Sie dabei, für Sie und Ihren Betrieb den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

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