Die E-Bilanz kommt!
Zukünftig gilt: Jahresabschlüsse können nur noch elektronisch übermittelt werden.
Die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ist ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft, der dem Finanzamt Plausibilitätskontrollen erleichtert und automatisierten Datenabgleich ermöglicht. Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Daten für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Wichtigste in Kürze:
• § 5b EStG: Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards. (XBRL ist ein weltweit anerkannter Standard, um Daten in einheitlichem Format auszutauschen. Bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im eBundesanzeiger ("EHUG") kommt er bereits zum Einsatz.)
• Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
• Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen.
• Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
• Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
<link https: www.elster.de _blank external-link-new-window die elektronische>Elsterweb
<link http: www.esteuer.de _blank external-link-new-window>Esteuer
<link http: de.wikipedia.org wiki elektronische_bilanz _blank external-link-new-window bei>Wikipedia




