Der richtige Schutz vor Stillstand im Handwerksbetrieb

27 April 2022

Der richtige Schutz vor Stillstand im Handwerksbetrieb

Unwetter, Unfälle oder Vandalismus können einen Handwerksbetrieb eine Zeitlang lahmlegen und so hohe Kosten verursachen. Doch Betriebe können sich davor schützen.

Es ist ein Albtraum für jeden Firmeninhaber: Ein schwerer Sturm deckt das Dach der Werkshalle ab. Ein Feuer vernichtet bereits bezahltes Material. Oder nach einem Wasserrohrbruch ist das Bürogebäude nicht mehr nutzbar. Neben dem hohen Sachschaden an Fahrzeugen, Werkzeug, Material oder Mobiliar müssen Handwerksbetriebe in solchen Fällen oft auch enorme Einnahmeausfälle verkraften. Und das kann im schlimmsten Fall die Existenz einer Firma gefährden. Schließlich muss der Betrieb oft für einige Zeit ruhen, bis die schlimmsten Schäden beseitigt sind. Fixkosten wie Lohn, Kredittilgungen, Strom, Gas und Miete müssen aber auch dann überwiesen werden, wenn kein Geld auf dem Konto eingeht. Gerade Betriebe mit geringem finanziellem Polster kann das schnell aus der Bahn werfen.

 

Versicherung zahlt für Löhne, Miete und entgangene Gewinne

 

Eine Möglichkeit, sich für solche Situationen zu rüsten, ist eine so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie springt etwa dann ein, wenn Sturm, Feuer oder Schäden durch Wasserrohrbrüche und Vandalismus dazu führen, dass der Betrieb vorübergehend ruhen muss. Die Versicherung übernimmt dann in der Regel unter anderem die Kosten für Löhne, Mieten und entgangene Gewinne.

 

Die Versicherungsprämie orientiert sich unter anderem am Umsatz des Betriebs sowie an der so genannten Haftzeit. Je länger die Haftzeit ausfällt, desto länger zahlt die Versicherung im Ernstfall bei entgangenen Gewinnen. Dabei empfiehlt es sich, dass Handwerksbetriebe gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem Steuerberater ausrechnen, welche Kosten bei einem Betriebsstopp entstehen und, wie hoch dementsprechend die Zahlung der Versicherung sein sollte.

 

Viele Versicherer bieten die Betriebsunterbrechungsversicherung auch in Kombination mit einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung an. Sie zahlt, wenn nach einem Einbruch, einem Brand oder einem Unwetter teure Werkzeuge oder Maschinen zerstört wurden und neu beschafft werden müssen.

 

Trotz Zeitdruck: Professionelle Beratung ist wichtig

 

Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, gilt es für die Verantwortlichen in einem Betrieb in kürzester Zeit viele Dinge zu organisieren: Unter Umständen müssen für eine Übergangsphase neue Räumlichkeiten her, in denen der Betrieb vorübergehend unterkommen kann. Gerade bei Einbruch oder Brandstiftung sind rechtliche Fragen zu klären. Und nicht zuletzt geht es manchmal auch darum, einen Kredit für den Wiederaufbau und die Beschaffung von Material aufzunehmen. Bei allem Zeitdruck sollten die Verantwortlichen jedoch nichts überstürzen und sich im Zweifel professionell beraten lassen. Denn, wer etwa vorschnell einen zu teuren Kreditvertrag unterschreibt oder über rechtliche Fallstriche bei der Schadensabwicklung stolpert, macht den Ärger und den finanziellen Schaden oft noch größer.

 

Schadensbegrenzung durch professionelle Kommunikation

 

Neben dem Wiederaufbau sollten sich Handwerksbetriebe auch möglichst schnell um eine klare Kommunikation kümmern. Schließlich haben Kunden, die früh über mögliche Verzögerungen informiert werden, eher Verständnis dafür, wenn es bei einem Auftrag etwas länger dauert als geplant. Um Spekulationen vorzubeugen und auch zukünftige Auftraggeber nicht abzuschrecken, empfiehlt es sich, über die eigene Homepage, den Sozial Media-Auftritt und gegebenenfalls die örtliche Presse zu informieren, wann der Betrieb wieder aufgenommen wird. Unter Umständen lohnt sich auch eine Rundmail an die Stammkundschaft. Gerade dann, wenn der Betrieb für eine längere Zeit ruhen muss oder die Firma vorübergehend umziehen muss und sich die Anschrift ändert, kann es ratsam sein, Kunden zusätzlich über Werbeanzeigen zu informieren. Bei laufenden Aufträgen sollte selbstverständlich der direkte Kontakt die erste Wahl sein.

 

Wer all das auf dem Schirm hat, kann dafür sorgen, dass der anfängliche Albtraum den Betrieb nicht komplett aus der Bahn wirft.

 

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