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17 Juli 2019

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeiter

90 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland profitieren vom neuen BDSG

Der Bundestag hat Ende Juni den Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugestimmt, damit der Aufwand für kleinere Betriebe sinkt. Ein Datenschutzbeauftragter soll daher erst ab einer Schwelle von 20 Mitarbeitern (bisher ab 10) mit Verantwortung für persönliche Daten verpflichtend sein.

Seit nunmehr über einem Jahr gilt die Datenschutz-Grundverordnung zwar in allen Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar, durch viele Öffnungsklauseln müssen die Regierungen jedoch den weiten Rahmen mit Leben füllen. Erste Anpassungen erfolgten bereits durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgesetze der Länder. Mit dem Ende 2018 vorgelegten Gesetzesentwurf sollte der Datenschutz weiter verfeinert werden; rund 150 Bundesgesetze sollten für den Datenschutz tauglich gemacht werden.

Gleichzeitig hat eine starke Sensibilisierung stattgefunden für die Daten, die Tag täglich erfasst und gespeichert werden und wer, wo, in welcher Form Datenspuren hinterlässt. Für Handwerker und kleine Betriebe, die keine großen Personalabteilungen und separate Abteilungen für die Kundenbetreuung haben, ist mit der Einführung der DSGVO allerdings auch der bürokratische Aufwand gestiegen.

Verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeiter, die sich "ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen"

Als "ständig beschäftigt“ gilt dabei derjenige, der z. B. permanent Kunden- oder Personalverwaltung macht. "Nicht ständig" ist dagegen, wer z. B. als Handwerker oder Produktionsmitarbeiter nur mit Namen und Adressen von Kunden umgeht. Die "automatisierte Verarbeitung" von Daten wiederum meint, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erfolgt. Das sind in erster Linie Computer, Server oder Smartphones, können aber auch Kopierer sein, wenn sie, wie heute üblich, über ein Speichermedium verfügen.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung / Mittelstandsverbund

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