Das ändert sich in 2015
Der Jahreswechsel bringt viele neue Regelungen und Gesetze
Briefe werden teurer
Die Deutsche Post erhöht erneut das Porto. Das Versenden eines Standardbriefs bis 20 Gramm kostet ab 1. Januar 62 statt wie bisher 60 Cent. Gleichzeitig wird der Preis für den Kompaktbrief bis 50 Gramm von 90 auf 85 Cent gesenkt. Die anderen Portopreise bleiben unverändert.
Der Mindestlohn kommt
Ab 2015 gilt der allgemeine und flächendeckende Mindestlohn. Er liegt bei 8,50 pro Stunde und damit bei 1.473 Euro brutto im Monat bezogen auf eine 40-Stunden-Woche. Er gilt allerdings nicht für Auszubildende, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten sowie bei Jugendlichen ohne Berufsabschluss. Der Mindestlohn in der Pflege steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen.
Auch bei Minijobs müssen Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand in einer Firma oder einem Privathaushalt arbeitet. Alle Chefs von Minijobbern und Minijobber selbst sollten deshalb unbedingt prüfen, ob der monatliche Verdienst künftig über 450 Euro liegt. Wenn ja, muss der Beschäftigte die Arbeitszeit verringern, sonst geht der Minijobstatus verloren. Zur Orientierung: Um unter dieser Grenze zu bleiben, darf man 52 Stunden für 8,50 Euro arbeiten. Außerdem besteht in Zukunft die Pflicht, Arbeitsbeginn und -ende sowie -dauer aufzuzeichnen.
Das ändert sich in 2015 für Autofahrer
Das Warten beim Abmelden eines Autos hat ein Ende: Alle Pkw, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen werden, können später vom Eigentümer auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes wieder abgemeldet werden. Möglich wird das durch neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten und im Fahrzeugschein sowie durch den neuen Personalausweis.
Ab Januar dürfen Fahrzeughalter auf Wunsch bundesweit ihr Kennzeichen mitnehmen. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, behält sein altes Nummernschuld. Allerdings müssen die Autos auch weiterhin beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden. Eine weitere Neuregelung betrifft die Abgasnorm: Ab 1. Januar ist Euro-6 bei Erstzulassungen verbindlich. Sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren.
Änderungen bei den Steuern
Wer Steuern hinterzogen hat, muss ab 2015 noch mehr aufpassen: Die Verjährungsfrist liegt nicht mehr bei fünf, sondern bei zehn Jahren. Steuerbetrüger müssen bei einer Selbstanzeige mit einer deutlich höheren Strafzahlung rechnen. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro werden zehn Prozent Strafzuschlag fällig. Ab 100.000 Euro sind es 15 Prozent, aber einer Million Euro 20 Prozent.
Ab dem kommenden Jahr können Arbeitnehmer bei der Steuererklärung mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 78 auf 80 Prozent. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken.
Wer in der Kirche ist, muss Kirchensteuer auch auf private Investments zahlen. Bisher passierte das nur, wenn der Steuerzahler das mitteilte. Ab 2015 ist damit Schluss: Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften führen die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab.
Rentenversicherung
Arbeitnehmer müssen ab 2015 etwas weniger in die Rentenkassen einzahlen: Der Beitragssatz sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent. Er soll bis 2018 unverändert bleiben.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert. Aber: Die gesetzlichen Kassen können einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben - und zwar in beliebiger Höhe. Die zahlen die Versicherten allein, den festgelegten Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Höhe des Zusatzbeitrags bestimmen die Kassen selbst. Bei fast allen dürfte er bei 0,9 Prozent liegen, was genau der Reduzierung entspräche. Weil er später steigen könnte, sollten Versicherte Anfang Januar die Höhe des eigenen Zusatzbeitrags prüfen und gegebenenfalls wechseln.
Lebensversicherung
Wer ab 1. Januar 2015 eine Lebensversicherung abschließt, ist schlechter dran: Der Garantiezins sinkt von 1,75 auf 1,25 Prozent. Das gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen. Dafür steigt die Überschussbeteiligung: Finanzdienstleister beteiligen Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen zu mindestens 90 Prozent, bisher waren es 75 Prozent.
Außerdem neu: Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg. Ab 2015 werden sie besteuert. Das betrifft alle Risikoleistungen aus Versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden. Hintergrund: Manche Fonds steigen in Risiko-Lebensversicherungen ein und kaufen Versicherungsnehmern die Policen ab. Die Leistung der Versicherung schütten sie dann nach dem Tod des Versicherungsnehmers an die Anleger aus. Das war bisher nicht steuerpflichtig.
Mieter und Hausbesitzer
Im Jahr 2015 will die schwarz-rote Koalition das Mietrecht neu regeln und so den Anstieg dämpfen. Dabei will die Regierung auch das Bestellerprinzip einführen: Nicht mehr die Mieter zahlen dann Maklergebühren, sondern die Vermieter müssen das übernehmen.
Auf Haus- und Wohnungsbesitzer kommen weitere Änderungen zu: Immobilieneigentümer dürfen Heizkessel, die vor 1985 in Betrieb gingen, nicht mehr betreiben. Eine Ausnahme gibt es nur für diejenigen, die ihr Haus oder ihre Wohnung ab 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Besitzer von alten Holzöfen müssen Partikelfilter nachrüsten oder einen neuen Ofen anschaffen, wenn die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß überschritten sind.
Biomüllsammeln wird Pflicht
Ab 2015 gilt: Alle Stadt- und Landkreise müssen Biotonnen einführen. Laut Bundesumweltministerium haben das auch schon 340 der 400 Kreise getan. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die ihre Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren.
Pfändungsfreibeträge
Verschuldete Bürger behalten ab 1. Juli 2015 bei einer Pfändung mehr Geld: Dann sind wahrscheinlich 1.070 Euro pro Person pro Monat vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Die genaue Höhe des Freibetrags steht noch nicht fest. Bisher liegt er bei 1.045,08 Euro.
Sparguthaben
Ab Januar sinkt die Sicherungshöhe auf Sparguthaben bei privaten Banken. Anlegergelder sind bisher bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank abgesichert. Sie sinkt nun auf 20 Prozent und soll bis 2025 Schritt für Schritt auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie öffentlichen Banken sind davon nicht betroffen.
Elterngeld
Zum 1. Januar kommt das Elterngeld „plus“, von dem aber nur werdende Eltern profitieren. Bislang konnten Eltern die Transferleistung maximal 14 Monate beziehen. Bald lässt sich der Empfang auf 28 Monate ausdehnen, allerdings zahlen die Behörden dann nur die halbe Höhe. So sollen Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten, besser gestellt werden. Das Elterngeld wird nach dem bisherigen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 65 Prozent vom bisherigen Verdienst: mindestens 300 Euro, höchstens aber 1.800 Euro im Monat.
Mehr Leistungen für Kranke und Pflegebedürftige
Zum 1. Januar werden mehrere Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt. Davon betroffen sind vor allem Menschen, die im Freien arbeiten wie etwa Landwirte, Gärtner, Bauarbeiter oder Briefträger. Sie haben künftig Anspruch auf mehr medizinische Leistungen, eventuell auch auf eine Zusatzrente.
Bereich Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz tritt ab 2015 in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. So können Verwandte leichter Auszeiten gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen, zum Beispiel für eine zehntägige Auszeit, bei der sie 90 Prozent des Gehalts ausgezahlt bekommen. Zudem werden Leistungen für Demenzerkrankte deutlich verbessert. Die Leistungen für Pflegebedürftige erhöhen die Kassen um vier Prozent. Dafür steigt der Beitragssatz für Pflegeversicherung um 0,3 Prozent von 2,05 auf 2,35 Prozent.
Die Bundesregierung will die Rehabilitation stärker fördern - und vor allem den Grundsatz "ambulant" vor "stationär". Dafür werden ambulante Reha-Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, ebenso wie die stationären.
Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz IV steigen im neuen Jahr um knapp zwei Prozent. Alleinstehende erhalten dann 399 Euro, acht Euro mehr als bisher. Paare und Bedarfsgemeinschaften bekommen 360 Euro, das sind sieben Euro mehr. Auch für Kinder und Jugendliche werden die Beiträge erhöht: Bis zu einem Alter von sechs Jahren zahlen die Behörden 235 Euro (fünf Euro mehr), von sechs bis unter 14 Jahren 267 Euro (sechs Euro mehr) und von 14 bis unter 18 Jahren 302 Euro (sechs Euro mehr).
Quelle: web.de




