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22 Dezember 2016

Das ändert sich 2017

Sozialversicherung

Turnusmäßig steigen im nächsten Jahr die relevanten Werte für die Sozialversicherung und damit auch die Lohnnebenkosten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 4.350 Euro im Monat. Die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.350 Euro in den alten und auf 5.700 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Arbeitslosenversicherung: 76.200 Euro (West) und 68.400 Euro (Ost), Jahresarbeitsentgeltgrenze: 57.600 Euro.

Registrierkassen

Am 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen ab. Danach dürfen im Handel nur noch solche Kassen eingesetzt werden, die sämtliche Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderlich speichern.

Mehr Förderung für Elektromobilität

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr mehrere Maßnahmen beschlossen, die ab Januar greifen. So ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen privater E-Fahrzeuge an Ladestationen des Arbeitgebers steuerfrei. Auch die Übereignung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer ist steuerbegünstigt.
Die derzeit geltende fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung soll für Erstzulassungen reiner E-Autos rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt werden.
Für Elektro-Dienstwagen darf bei der 1-Prozent- bzw. Fahrtenbuchmethode ein Teil der Batteriekosten abgezogen werden.

Stromumlage steigt

Die EEG-Umlage steigt auch im Jahr 2017 wieder. Sie erhöht sich deutlich um 8 Prozent von 6,354 auf 6,88 Cent/kWh. Für nichtprivilegierte Stromverbraucher soll sich der KWK-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ebenfalls noch ändern.

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017 auf brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Grundlage ist die Mindestlohnanpassungsverordnung.

Bürokratieabbau

Die obere Grenze zur vierteljährlichen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben.
Die Pauschalisierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge werden von 150 auf 200 Euro angehoben.
Die steuerliche Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO von sechs Jahren entfällt mit Erhalt bzw. Versand der Rechnung, sofern diese nicht als Buchungsbeleg verwendet werden.

Neue Lohnsteuertabellen

Infolge der Entlastung um die geschätzte Inflation gibt es ab Januar 2017 neue Lohnsteuertabellen und Lohnabrechnungsprogramme.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Der steuerliche Grundfreibetrag (bisher 8.652 Euro) soll für das kommende Jahr auf 8.820 Euro steigen. Bei Zusammenveranlagung gelten jeweil die doppelten Beträge.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 4.716 Euro je Kinde erhöht. Das Kindergeld steigt auf monatlich 192 Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für weitere Kinder.

Neue Sachbezugswerte

Der Monatswert für Verpflegung wird auf 241 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten für ein Frühstück 1,70 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro anzusetzen.

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