13 Februar 2013

BGH entschärft Verkäuferhaftung


Mit aktuellem Urteil vom 17.10.2012 hat der BGH hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten zugunsten der Verkäuferseite entschieden und damit für Erleichterung – jedenfalls im Handel – gesorgt: Wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, wird weder der Ausbau noch der Wiedereinbau vom Nacherfüllungsanspruch des Käufers umfasst!

Denn nach Auffassung des BGH hat das für den Verbrauchsgüterkauf (b2c) relevante Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag zwischen Unternehmen. Denn bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c) gilt Folgendes: Hier wird der Ausbau der mangelhaften Sache und der Einbau der Ersatzsache von der Nacherfüllungsvariante „Lieferung einer mangelfreien Sache“ (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) nicht erfasst.

Den Zwischenhändler wird in der Regel wohl kein Verschulden treffen, es sei denn, er hat z. B. Sorgfaltspflichten bei der Lagerung verletzt oder er hätte die Ware vor Weiterverkauf noch mal prüfen müssen. Eine solche Prüfungspflicht hat der Bundesgerichtshof allerdings von einem Baustoffhändler jedenfalls nicht abverlangt (Urteil vom 16.7.2008, Az. VIII ZR 211/07).

Fazit: In gewerblichen Fällen ist damit geklärt, dass Sie als Verkäufer bei mangelhafter Lieferung den Aus- und Wiedereinbau nicht schulden.

Ausnahme: Trifft den Verkäufer ein Verschulden an dem Mangel, kann der Käufer diese Kosten aber auch weiterhin als Schadensersatzanspruch geltend machen. Also beispielsweise dann, wenn der Verkäufer selbst Hersteller des Produktes ist.

Achtung: Sobald der Käufer von Ihnen als Verkäufer auch die Aus- und Wiedereinbaukosten als Folgeschaden ersetzt verlangt, müssen Sie sich als Verkäufer entlasten. Das heißt, Sie müssen darlegen und beweisen, dass Sie kein Verschulden trifft. Beispielsweise, indem Sie als Händler darlegen, dass der Mangel im Herstellungsprozess entstanden ist.

Lesen Sie Folgen für die Elektrobranche in der nächsten IMPULSE im April 2013.

Wir sind für dich da

Wir beraten dich
Tel. +49 511 61599-554
info(at)e-masters.de

Unsere Servicezeiten

Montag - Donnerstag
07:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
07:30 bis 13:30 Uhr