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24 Januar 2020

Bewerbungsgespräch: Was Arbeitgeber nicht fragen dürfen

Welche Fragen sind für Arbeitgeber tabu und welche sind erlaubt?

Bewerbungsgespräche sind dazu da, um sich gegenseitig besser kennenzulernen. Doch für Chefs gibt es einige Fragen, die sie dieser Situation vermeiden sollte. So sind bestimmte Themen laut § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen Diskriminierung verboten. Hierzu zählen Fragen nach der Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Aber es gibt auch eine Reihe anderer Fragen, die ein Arbeitgeber aus juristischer Sicht nicht stellen sollte. 

1. Familienstand und Gesundheit 

Arbeitgeber sollten sich im Vorfeld immer Fragen, ob die Information wirklich relevant ist und, ob die Frage einen Bezug zum Arbeitsplatz hat. Die Fragen "Sind Sie schwanger?" oder "Planen Sie Kinder zu bekommen?" sind in einem Vorstellungsgespräch verboten und müssen von einem Kandidaten nicht beantwortet werden. 

Ebenso verhält es sich beim Thema Gesundheit. Hier werden Formulierungen wie "Sind Sie für diesen Job geeignet? Können Sie diese schwere Arbeit leisten?" empfohlen.  Der Bewerber muss wahrheitsgemäß einschätzen, ob er aufgrund von Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen bestimmte Tätigkeiten ausführen kann oder nicht.

2. Politik und Religion 

In der Regel gibt es keinen Grund, warum ein Arbeitgeber wissen sollte, welcher politischen Gruppierung ein Bewerber nahesteht. Eine Ausnahme besteht bei Parteien selbst. Die Frage der Religionszugehörigkeit ist nur in Diakonien, konfessionellen Krankenhäusern, Kindergärten oder anderen kirchlichen Einrichtungen zulässig. Die Frage "Sind Sie religiös?" sollte andere Arbeitgeber nicht interessieren und daher auch nicht in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden.

3. Vorstrafen und Schulden 

Vorstrafen eines Bewerbers müssen nur in wenigen Fällen offengelegt werden. Besteht eine Vermögensstrafe bei einem Kandidaten für einen kaufmännischen Bereich, z.B. bei einem neuen Buchhalter, so sollte der Bewerber den potenziellen neuen Arbeitgeber darauf hinweisen.

Wie steht es um Ihre finanzielle Situation? Auch diese Frage hat in einem Bewerbungsgespräch nichts zu suchen. Insolvenzverfahren oder andere finanzielle Probleme gehen den Arbeitgeber nichts an. 

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber doch fragt?

Wenn ein Chef in einem Bewerbungsgespräch Fragen stellt, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, muss er mit Schadenersatzansprüchen in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern des Bewerbers rechnen. Bei den anderen Fragen, wie zum Beispiel der nach einer möglichen Schwangerschaft drohen keine rechtlichen Konsequenzen. Jedoch hat der Bewerber das Recht zu Lüge. Er muss also die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, weshalb der Arbeitgeber nie sicher weiß, ob die Frage richtig beantwortet wurde.

Quelle: deutsche-handwerk-zeitung.de 

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