Beitragszahlung unter Vorbehalt
Neues Rundfunkbeitragssystem
Für viele Handwerksbetriebe bringt das neue Rundfunkbeitragssystem eine Verteuerung mit sich. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Betriebe einen neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der von der Zahl der Beschäftigten, Betriebsstätten und betrieblichen Kfz abhängt.
Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichterstattung zu anhängigen Klagen gegen das neue Beitragssystem weist z. B. der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Mitgliedsbetriebe auf die Möglichkeit hin, den neuen Rundfunkbeitrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt zu zahlen.
"Sollte das Bundesverwaltungs-, Bundesverfassungsgericht oder der EuGH bei den anhängigen Klagen zum Ergebnis kommen, dass der neue Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, bewahren sich die Betriebe damit eine günstige Ausgangsposition für eine Rückforderung der bereits geleisteten Beiträge“, so der Präsident des Verbandes, Peter Becker.
„Diese Vorgehensweise sollte allerdings nur von Betrieben gewählt werden, die bisher eine einfache Zahlungsaufforderung der GEZ bzw. Rundfunkanstalt erhalten haben. Geht ein Beitragsbescheid von dort zu, muss der einzelne Betrieb entscheiden, ob er innerhalb der darin bezeichneten Frist Widerspruch oder ggf. Klage einreicht“, fügt RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, hinzu.




