11 Juni 2020

Befristete Mehrwertsteuersenkung

Fehlende Umsetzungshinweise sorgen beim Elektrohandwerk für große Unsicherheiten

Zur Stärkung der Wirtschaft nach der Corona-Krise, hat die Große Koalition am 3.6.2020 beschlossen, den Umsatzsteuer-Regelsatz von derzeit 19 % auf 16 % und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % auf 5 % abzusenken.

Die Absenkung der Umsatzsteuersätze soll befristet für sechs Monate in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Viele Betriebe befinden sich nun in großer Unsicherheit, weil bisher nicht klar ist, welche Regeln im Detail für die Anpassung der Steuersätze sowie deren korrekte schriftliche Ausweisung gelten werden. Gleichzeitig müssen sie die Umstellung innerhalb von kürzester Zeit, pünktlich zum 1. Juli, bewältigen.

Dabei besteht insbesondere Unklarheit zu folgenden Fragen: 

  • Wie sind Übergangszeiträume zu behandeln? Welcher Steuersatz soll z.B. gelten, wenn Warenlieferungen zwar im Juni bestellt, aber erst im Juli zugestellt werden?
  • Was gilt bei bereits geleisteten Anzahlungen? Gibt es hier Unterschiede im B2C- und B2B-Geschäft?
  • Wie und ggf. wann müssen Rechnungslegung und ggf. Rechnungsberichtigung erfolgen? 
  • Welche Regeln gelten bei Dauerleistungen oder Teilleistungen?
  • Was ist bei der Ist-Besteuerung besonders bzw. abweichend von den allgemeinen Regeln zu beachten?
  • Wie wirkt sich die Steueränderung auf die verschiedenen Konstellationen zwischen Leistungserbringer und -empfänger aus? Wann müssen Preise angepasst werden?
  • Welche Vereinfachungsregeln sind bei den einzelnen Fragestellungen anwendbar?

 

In jedem Fall bedeutet eine befristete Mehrwertsteuersenkung für einen derart kurzen Zeitraum einen immensen Umsetzungsaufwand für nahezu alle Unternehmen. Aus diesen genannten Gründen haben wir von e-masters durch den Mittelstandsverbund um klärende Umsetzungshinweise beim Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen gebeten. Sobald uns diese Hinweise vorliegen, werden wir Sie in einem gesonderten Mailing informieren. 

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