Arbeiten im Sommer – denken Sie an den Unfallschutz
Ein Unfall ereignet sich meist schnell und ungeplant. Sie kommen im Beruf – z.B. auf Baustellen – genauso vor wie im privaten Bereich – z.B. beim Sport oder im eigenen Garten. Zum Glück geht´s oft glimpflich aus und die Person kommt mit dem Schrecken oder einem Pflaster davon. Doch leider ereignen sich hin und wieder auch Unfälle mit langwierigen und finanziell weiteichenden Folgen.
Wer glaubt, bei jedem Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert zu sein, der irrt gewaltig! Da sich jedoch dieses Vorurteil hartnäckig in den Köpfen vieler Menschen verfestigt hat, möchte der VGV Versicherungsmakler Ihnen nachfolgend die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und einer privaten Unfallversicherung anhand einiger Punkte erläutern. Vielen Menschen ist nämlich gar nicht bewusst, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr reglementiert sind. Der privaten Unfallversicherung kommt daher eine enorme Bedeutung zu.
Unfallversicherung – was ist das eigentlich?
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung kommt sie für Gesundheitsschäden auf, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung an den Sozialversicherungsträger entrichtet.
Eine private Unfallversicherung (PUV) hingegen ist eine Individualversicherung. Ihr Abschluss erfolgt nicht automatisch und ist auch nicht an ein bestimmtes Ereignis gekoppelt, z.B. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Die Vereinbarung einer PUV geschieht also auf freiwilliger Basis. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung durch den Vertragspartner an die Versicherungsgesellschaft.
Was ist die Rechtsgrundlage bei der Unfallversicherung?
In der GUV bildet das siebte Sozialgesetzbuch die Rechtsgrundlage.
Bei der privaten Unfallversicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft maßgebend.
Wer ist in der Unfallversicherung versichert?
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind angestellte Arbeitnehmer, Studenten, Schüler und Kindergartenkinder geschützt. Für Landwirte und einige selbstständige Berufe gilt die gesetzliche Pflichtversicherung ebenfalls.
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben nur die Möglichkeit, sich mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern – sie sind nicht automatisch im Rahmen der GUV geschützt. Gleiches gilt für Hausfrauen und Rentner. Die private Unfallversicherung ist auf keinen bestimmten Personenkreis begrenzt. Hier kann sich jeder auf individueller Basis absichern.
Welcher Geltungsbereich gilt in den Unfallversicherungen?
Der gesetzliche Unfallschutz besteht nur in Deutschland und ausschließlich an dem Ort, an dem die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. Arbeitsstätte oder Schule) oder auf dem direkten Weg von oder zum vorgenannten Tätigkeitsort. Der Versicherungsschutz der GUV gilt nur im zeitlichen Zusammenhang mit der vorgenannten Tätigkeitsausübung – in der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung!
Die private Unfallversicherung bietet hingegen einen weltweiten Schutz an, der rund um die Uhr (also 24/7) gilt und egal bei welcher Tätigkeit.
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur während der Arbeitszeit. Da die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft erst eintritt, wenn mindestens eine Erwerbsunfähigkeit von 20 Prozent vorliegt, ist fraglich, ob diese Leistungen ausreichend sind.
In der privaten Unfallversicherung werden Leistungen hingegen schon ab 1 Prozent Invaliditätsgrad gewährt. Die größten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen liegen im Leistungsumfang und in ihren Geltungsbereichen. Mit der 24-Stunden-Deckung sind Unfälle versichert, die sowohl im Beruf als auch in der Freizeit passieren können, rund um die Uhr und weltweit.
Welche Leistungen können Sie im Versicherungsfall erwarten?
Insgesamt passieren (laut Verbandsstatistik) über 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit und sind damit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Bei einem Unfall in der Freizeit zahlen die Krankenkassen zwar die Behandlung – die Folgekosten sind aber nicht abgesichert. Die Leistungen der GUV umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).
Die Leistungen in einer privaten Unfallversicherung sind individuell vereinbart und deutlich weitgehender als im gesetzlichen Schutz.
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen, z.B. durch die starken Leistungen des Unfallversicherungs-Konzeptes des VGV Versicherungsmaklers. Nachfolgend auszugsweise einige Highlights:
- Eine marktübertreffende leistungsstarke Invaliditätsstaffel
- Sofortige Einmalzahlung bei Knochenbruch / Sehnen- oder Bänderriss
- beitragsfreie Unfall-Serviceleistungen, z.B. Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, kosmetische OP
- Mitversicherung von Infektionen durch Zeckenbisse und sonstige Insektenstiche oder von Tieren verursachte Hautverletzungen
- Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall
- Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengung
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Unfallrente ab 50% Invaliditätsgrad
Wussten Sie schon, dass Sie eine Unfallversicherung auch der Mitarbeiterbindung dient?
Sie können eine Gruppenunfallversicherung auch für Ihre Mitarbeiter abschließen. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Zusatznutzen und können diese durch ein außergewöhnliches Bonbon an Ihr Unternehmen zu binden. Ihre Mitarbeiter wissen das zu schätzen!
Welche weiteren Vorteile bietet der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung über uns?
Nach einem Unfall mit körperlichen Unfallfolgen kommen meist leider auch finanzielle Probleme dazu. Zum Beispiel bei Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto die vorgenommen werden müssen. Kosten von mehreren hunderttausend Euro sind keine Seltenheit.
Empfehlung des VGV Versicherungsmaklers: Betrachten Sie den gesetzlichen Schutz bestenfalls als eine Basisabdeckung – ausreichend ist diese aber keineswegs! Mit dem speziellen Rahmenvertrag, den Sie exklusiv über die VGV für Ihre Kooperation erhalten, haben Sie die Möglichkeit, die großen Lücken Ihres Unfallrisikos sehr kostengünstig zu schließen. Dafür erhalten Sie umfangreiche Versicherungsleistungen zu deutlich marktüberdurchschnittlichen Bedingungen. Die Konditionen sind so günstig, dass Einsparungen von über 25% zu „normalen“ Unfallversicherungen möglich sind!
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, nicht nur Ihr Auto gegen Unfälle zu schützen, sondern investieren Sie mit nur geringem Aufwand in Ihre eigene Gesundheit.




