Ab wann droht eine Insolvenzverschleppung?
Eine Insolvenz kann für einen angeschlagenen Handwerksbetrieb auch eine Chance sein. Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichen schnell reagieren.
Keine Frage, es ist eine schwierige Situation: Falls du mit deinem Handwerksbetrieb in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, steht im schlimmsten Fall eine Menge auf dem Spiel: Deine berufliche Existenz, die Jobs deiner Mitarbeiter, dein komplettes Lebenswerk – wenn es hart auf hart kommt, geht es um alles. Daher ist es verständlich, dass viele in so einer Lage die bittere Realität nicht wahrhaben wollen und sich ihre Situation schönreden. Doch das ist gefährlich. Wer nicht rechtzeitig die Reißleine zieht und stattdessen immer weiter neue Kredite aufnimmt, macht die Lage schlimmer als sie ohnehin schon ist – und verpasst möglicherweise auch die Chance auf eine Rettung des Betriebs.
Insolvenzverschleppung ist eine Straftat
Doch es kann noch schlimmer kommen: Wer den richtigen Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag verpasst, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Dabei kommt es darauf an, welche Rechtsform dein Handwerksbetrieb hat. Bei der weit verbreiteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und bei der Unternehmergesellschaft (UG) musst du als Geschäftsführer oder Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen, wenn es finanziell eng wird. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hingegen haftest du im Zweifel mit deinem eigenen Vermögen, daher ist kein Insolvenzantrag nötig.
Für den Insolvenzantrag hast du drei Wochen Zeit, ansonsten riskierst du, Insolvenzverschleppung zu begehen. Hier drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Gefängnis. Laut Insolvenzrecht gibt es drei Gründe, die zur Insolvenz führen:
1. Zahlungsunfähigkeit: Du kannst die Rechnungen deiner Lieferanten nicht mehr bezahlen? Oder du hast nicht genug Geld auf dem Konto, um die Löhne pünktlich zu überweisen? Dann bist du zahlungsunfähig.
2. Drohende Zahlungsunfähigkeit: Bisher konntest du noch alle Rechnungen bezahlen, es ist aber absehbar, dass es in nächster Zeit eng wird, zum Beispiel, weil die Gehälter deiner Mitarbeiter fällig werden? In so einer Situation spricht man von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
3. Überschuldung: Eine Überschuldung liegt immer dann vor, wenn die Verbindlichkeiten (also zum Beispiel die Schulden bei der Bank) höher sind als das Vermögen des Betriebs.
Ein Insolvenzantrag ist für jeden Chef ein schwerer Schritt. Doch eine Insolvenz kann auch eine Chance sein, denn sie bedeutet nicht, dass der Betrieb sofort schließen muss. Im Gegenteil: Ein Insolvenzverwalter schaut genau, welche Auswege es gibt, damit der Betrieb noch eine Zukunft hat. Doch klar ist auch: Je eher eine Insolvenz angezeigt wird, desto größer ist die Aussicht auf eine Rettung.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten: Im Idealfall gelingt die Sanierung aus eigener Kraft. Hier strukturiert der Insolvenzverwalter den Betrieb gemeinsam mit dem Inhaber so um, dass wieder eine Chance besteht, schwarze Zahlen zu schreiben. Eine Alternative ist die so genannte „übertragene Sanierung“: Der bisherige Chef gibt die Leitung des Betriebs ab, sodass zum Beispiel ein erfahrener Mitarbeiter den Betrieb weiterführt. Welche Lösung der beste Ausweg ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Natürlich ist ein Insolvenzverfahren auch für die Mitarbeiter und Geschäftspartner keine leichte Situation. Wichtig ist es daher, möglichst früh und möglichst offen mit der Belegschaft zu sprechen, ansonsten entstehen schnell falsche Gerüchte oder die Beschäftigten sehen sich gleich nach einem anderen Arbeitgeber um. Auch Lieferanten und Auftraggeber solltest du rechtzeitig informieren, schließlich ist eine offene Kommunikation die Grundlage dafür, dass deine Geschäftspartner dir weiterhin vertrauen.




