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12 September 2019

9 Alternativen zur Gehaltserhöhung

Diese Extraleistungen können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei anbieten

Steuer- und sozialversicherungsfreie Extras sind eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Towers Watson, bietet jedes zweite Unternehmen neben dem Lohn, noch andere Leistungen seinen Mitarbeitern an. Für das Finanzamt entscheidend ist, dass die Extraleistung zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt. Das Gehalt darf also nicht einfach heruntergesetzt werden, um den Verlust dann mit steuerfreien Extras zu kompensieren.

Diese 9 Extraleistungen können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei anbieten:

1. Handy, Smartphone und Co.
Diensthandys, die auch privat genutzt werden dürfen, sind bei Arbeitnehmern besonders beliebt. So gaben 75 Prozent der befragten Firmen an, ihren Mitarbeitern ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Auch eine Barlohnumwandlung ist erlaubt. Mitarbeiter verzichten auf einen Teil ihres Arbeitslohns, um von einem Diensthandy zu profitieren.

2. Sachbezüge
Für Benzingutscheine, Essensgutscheine oder zweckgebundene Gutscheine können Arbeitgeber jeden Monat pro Mitarbeiter bis zu 44 Euro ausgeben. Dann bleibt die Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber aufgepasst: Wer in der Summe der Bezüge nur einen Cent über den 44 Euro pro Monat liegt, muss den gesamten Betrag nachversteuern.

3. Geschenke
Kleine Geschenke, wie etwa ein Blumenstrauß oder eine Flasche Sekt aus einem persönlichen Anlass des jeweiligen Mitarbeiters dürfen für Arbeitgeber bis zu 60 Euro im Jahr einschließlich Umsatzsteuer kosten.

4. Kennzeichenwerbung
Firmenaufkleber auf den Fahrzeugen der Mitarbeiter sind nicht nur eine kreative Form der Unternehmenswerbung, sondern auch eine günstige. Es müssen nur die Kosten für die Aufkleber einkalkuliert werden. Immerhin bringt die Kennzeichenwerbung 21 Euro steuerfrei.

5. Kindergartenzuschuss
Auch die Beiträge für die Kita oder eine Tagesmutter können vom Chef bezuschusst werden. Das gilt für Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Nach der Studie von Towers Watson profitieren davon bereits Mitarbeiter in jedem fünften Unternehmen. Der Vorteil: Übernimmt der Chef die Kindergartenbeiträge, muss der Arbeitnehmer das zusätzliche Geld nicht versteuern und Sozialabgaben draufzahlen.

6. Beihilfe für Notfälle
Wird der Mitarbeiter krank oder will er auf eine Kur, darf er bis zu 600 Euro im Jahr vom Arbeitgeber dafür steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.

7. Bildschirmbrille
Braucht der Mitarbeiter für die Arbeit am Computer eine spezielle Brille, kann der Chef die Kosten abgabenfrei übernehmen - soweit ein Augenarzt bescheinigt, dass diese notwendig ist.

8. Massagen
Werden im Betrieb Massagen zur Verbeugung berufsbedingter Probleme angeboten, so sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen, dass diese Maßnahme für betriebsfunktionale Ziele wie der Senkung des Krankenstands dient.

9. Gesundheitsförderung
Bis zu 500 Euro im Jahr dürfen Sie für die Stressbewältigung und Entspannung der Mitarbeiter, Nichtraucher- oder Ernährungskurse sowie für Bewegungsprogramme dazugeben. Wichtig ist, dass die jeweiligen Kurse den Anforderungen der Krankenkassen-Prävention entsprechen. Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder das Fitness-Center fallen jedoch nicht darunter. Auch hier gilt wieder die Freigrenze von 44 Euro im Monat.

Quelle: www.handwerk-magazin.de

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