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06 Juli 2015

Weniger Aufwand für Betriebe

Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten werden gelockert

Die Dokumentation der Arbeitszeiten (Beginn, Ende und Dauer) soll künftig entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Für Saisonarbeiter und Minijobber aber bleibe die Einkommensschwelle von 2958 Euro bestehen. Das kündigte sie ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns an.

Außerdem werden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kindern und Eltern des Arbeitgebers von Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz befreit.

Ebenfalls neu: Die Aufzeichnung von Überstunden soll nicht mehr durch den Zoll überprüft werden.

Auch die vom Handwerk kritisierte Auftraggeberhaftung soll überarbeitet werden. Das Arbeitsministerium werde gemeinsam mit dem Finanzministerium gegenüber den Behörden der Zollverwaltung klarstellen, dass bei zivilrechtlichen Haftungsfragen und bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften ein „eingeschränkter“ Unternehmensbegriff zugrunde gelegt wird, kündigte Nahles an. Damit werde in den meisten Fällen einer Beauftragung eines anderen Unternehmens klargestellt, dass hier im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung besteht.

Das Mindestlohngesetz an sich will die Ministerin nicht anfassen. Die Neuerungen sollen per Verordnung auf den Weg gebracht werden.

Quelle: handwerk.com

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