18 März 2019

Neue Regelung für E-Ladesäulen

Ab 1. April 2019 sind geeichte Messgeräte vorgeschrieben

Bislang wurde das Betanken eines Elektroautos nach Zeit und nicht nach Lademenge abgerechnet. Das soll sich bald ändern, denn ab dem 1. April müssen dem neuen Eichrecht nach Messgeräte in die Ladesäulen eingebaut werden, die kilowattstundengenau abrechnen.

Damit soll zukünftig konkret aufgezeichnet werden wie viel Strom wann und zu welcher Zeit ein E-Autofahrer an einer Ladesäule geladen hat. Verbraucherschützer forderten nämliche eine einheitliche Abrechnung um Transparenz und Vertrauen in die Elektromobilität zu schaffen.

Ladesäulenbetreiber stehen vor mehreren Problemen

Die neue Regelung stellt die Betreiber von Ladesäulen gleich vor mehrere Probleme.
Für Gleichstrom-Ladesäulen, bei denen das Laden im Vergleich zu Wechselstrom-Ladesäulen viel schneller geht, gibt es noch keine entsprechenden Messgeräte. Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, eichrechtkonforme Gleichstrom-Lader zu entwickeln. Bis die Lösungen letztendlich verfügbar sind, können noch einige Monate vergehen.

Für Wechselstromlader sieht die Lage ein wenig besser aus, denn die nötigen Umrüstungen sind inzwischen technisch kein Problem. Die zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat zudem mindestens drei weitere Lösungen zertifiziert, mit denen eine solche Messung möglich ist.

Ein anderes Problem stellen Ladesäulen dar, die überhaupt nicht eichrechtkonform umrüstbar sind. Rechtlich gesehen müssen diese im April außer Betrieb genommen werden. Auch ist noch unklar, welche Tarife es ab dem 1. April für Kunden geben wird.

Müssen Betreiber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Viele Betreiber werden die Umrüstung bereits installierter Ladepunkte bis April nicht schaffen. Vor einer Klage müssen sich die Betreiber dennoch nicht fürchten. Die Vorlage einer Absichtserklärung und eines Nachrüstplans bei den zuständigen Eichbehörden wird voraussichtlich reichen, um drohenden Ordnungswidrigkeitsverfahren zu entgehen.

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