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01 Februar 2019

Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen wird gefördert

Die Bundesregierung hat ergänzend zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität vorgestellt. Dieses soll als Anreizsystem verstanden werden, das zur Verbesserung der Luftqualität in belasteten Städten und den anliegenden Landkreisen beiträgt.

In diesem Zusammenhang ist seit dem 1. Januar 2019 die Förderrichtlinie für die Nachrüstung leichter Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit Stickoxidminderungssystemen in Kraft getreten.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind unter anderem Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor angetrieben der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen EURO I-V und EEV oder Euro 3-6 (leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1). Dazu zählen u. a. Fahrzeuge von Handwerksunternehmen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen, die ihren Firmensitz in einer der besonders belasteten Städte oder in einem der angrenzenden Landkreise haben, sowie gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat.„Nennenswerte Aufträge" liegen dabei vor, wenn 25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr in der belasteten Stadt geleistet werden. Dabei stellt das volle Wirtschaftsjahr im Sinne des § 4a des Einkommenssteuergesetzes den maßgeblichen Referenzzeitraum dar. Liegt die Anzahl der Auf­träge pro Jahr unterhalb von 25 %, kann der Nachweis des „nennenswerten Auftrags" auch dadurch geführt werden, dass der Antragsteller 25 Prozent oder mehr seines Umsatzes in der belasteten Stadt generiert.

Mehr Informationen dazu finden Sie beim Mittelstandsverbund unter:
<link https: www.klimaprofi-mittelstand.de news d-nachruestung-von-leichten-nutzfahrzeugen-wird-gefoerdert-1896535934>www.klimaprofi-mittelstand.de/news/d-nachruestung-von-leichten-nutzfahrzeugen-wird-gefoerdert-1896535934

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