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12 November 2019

Landesbehörde beantwortet häufige Fragen zur DSGVO

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hält FAQs bereit

Seit über einem Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und es tauchen immer noch Fragen zum Datenschutzrecht auf. Das bekommen auch die Landesbehörden für Datenschutzaufsicht zu spüren. Die BayLDA beantwortet nun die häufigsten Fragen online mit einem FAQ, das unter www.lda.bayern.de zu finden ist.

Darunter sind auch diverse Fragen, die für Unternehmer relevant sind, z. B.:
• Dürfen Kartendienste wie Google Maps auf der Webseite eingebunden werden?
• Darf Whatsapp für die Kommunikation innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden?
• Wie muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gestaltet sein?
• Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
• Dürfen Vermieter die Telefonnummer von Mietern an einen Handwerker weitergeben?
• Darf ein Unternehmen den Personalausweis von Mitarbeitern kopieren?
• Sind Steuerberater Auftragsverarbeiter?
• Ist Postwerbung erlaubt?
• Wie lange dürfen die Daten von Bewerbern gespeichert werden?

Nutzer, die nicht alle Fragen und Antworten lesen wollen, können das FAQ auch nach Themenfeldern filtern. Zur Wahl stehen etwa Bereiche wie Beschäftigtendatenschutz, Werbung, Fahrzeugdaten oder Informationspflichten.

Dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zufolge wird die Seite ständig weiterentwickelt und ergänzt.

Quelle: handwerk.com/BayLDA

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