Ladesäulen werden gefördert
Bundesregierung stellt 70 Millionen Euro bereit
Seit dem 22. November 2018 können beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wieder bis zu 40 Prozent Förderung für den Aufbau einer E-Fahrzeug-Ladeinfrastruktur abgerufen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zu 10.000 Normal-Ladepunkte (3,7 kW bis einschließlich 22 kW Ladeleistung) und bis zu 3.000 Schnell-Ladepunkte zielgerichtet zu unterstützen. Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Die Anträge können über die BAV bis zum 21. Februar 2019 eingereicht werden. Zuschüsse sind mit bis zu 40 Prozent, bei einer maximalen Summe von bis zu 2.500 Euro Zuwendung für Normalladepunkte, und bis zu 50 Prozent, bei einer maximalen Fördersumme von bis zu 30.000 Euro, möglich.
70 Millionen Euro stehen bereit
Erstmalig kommt in dieser Antragsphase ein webbasiertes Tool zum Einsatz, welches einen flächendeckenden und nachfrageorientierten Ausbau der Normal- und Schnell-Ladeinfrastruktur gewährleisten soll. Die digitale Landkarte für die regionale Verteilung von Schnell- und Normal-Ladepunkten wird eine Information zur Anzahl förderfähiger Ladepunkte in den jeweiligen Regionen geben, sowie über die maximale Förderquote bei Schnell-Ladepunkten informieren.
Weitere Infos zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur erhalten Sie auf der <link https: www.bmvi.de shareddocs de artikel g foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html _blank external-link-new-window bmvi>Seite des BMVI.
Bei der BAV erreichen Sie die Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen der Förderrichtlinie unter Tel +49 4941 602-555 oder E-Mail: <link>ladeinfrastruktur@bav.bund.de.
Quelle: <link https: www.klimaprofi-mittelstand.de _blank external-link-new-window>Der Mittelstandsverbund




