Kurzarbeitergeld für Azubis
Das ist zu beachten
Nahezu in allen Branchen melden Betriebe derzeit Kurzarbeit an. Das trifft auch viele Ausbildungsverhältnisse. Bekommen Azubis ebenfalls Kurzarbeitergeld? In bestimmen Fällen ist das möglich, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. Das geht aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausbildungsbetriebe müssen zunächst versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen – etwa, indem der Lehrplan umgestellt wird, Auszubildende theoretische Aufgaben zur Bearbeitung im Homeoffice bekommen oder womöglich in einer anderen Abteilung untergebracht werden.
Kurzarbeit für Azubis erst nach mehrwöchigem Arbeitsausfall möglich
Sollte Kurzarbeit auch für Auszubildende angeordnet werden, weil zum Beispiel gar kein Betrieb möglich ist, so ist das erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen möglich, erklärt die Arbeitsagentur. Das ist in Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Bis dahin bekommen Auszubildende ihre volle Vergütung.
Der DGB Jugend rät Auszubildenden, sich bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft zu informieren, ob es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag mit abweichenden Regeln dazu gibt. Es können längere Fristen vorgesehen sein.
Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de




