Aufladung eines E-Autos

Foto: navee sangvitoon/shutterstock.com

20 Dezember 2018

Immer mehr Lithium-Ionen-Akkus landen auf dem Müll

Für die Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus aus Handy und Co hält die EU eine Vorschrift bereit. Nicht aber für die aus Pedelecs oder E-Autos.

Smartphone, Akkusauger, Solarspeicher, Pedelec, E-Auto – sie alle nutzen als Energiespeicher einen modernen Lithium-Ionen-Akku. Seine Vorteile: Er ist leicht, speichert im Verhältnis zu seiner Größe viel Energie und ist inzwischen kostengünstig herzustellen. Einziges Problem: Es gibt immer mehr Akkus, die später entsorgt werden müssen. Und dafür gibt es keine einheitliche Vorschrift.

EU-Batterierichtline gilt nur für Smartphone und Co
Bisher gibt es nur die EU-Richtlinie 2006/66/EG zum Umgang mit Akkus und Batterien aus Geräten wie Smartphone und Akkuschrauber. Die Richtlinie soll eine ordnungsgemäße Entsorgung der in den Batterien und Akkus enthaltenen umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe wie Blei gewährlisten. Ziel ist, eine europaweite Entsorgungsquote von mindestens 45 Prozent zu erreichen – was aktuell nur knapp der Hälfte der EU-Staaten gelingt. Die EU-Richtlinie gilt aber nur für die Entsorgung von Akkus und Batterien aus Kleingeräten. In der Regel müssen diese Energiespeicher über Sammelsysteme dem Recyclingkreislauf zugeführt werden.

Keine Vorschrift für Akkus aus Pedelec und E-Auto
Für Industrie-Akkus gibt die Richtlinie keine weitreichenden Entsorgungsvorschriften. Zu diesen Akkus gehören zum Beispiel Stromspeicher für Solaranlagen und Notstromanlagen beispielsweise in Krankenhäusern sowie die Akkus von Pedelecs und E-Autos. Die Richtlinie schreibt lediglich vor, dass diese Batterien und Akkus weder deponiert noch verbrannt werden dürfen. 

Mit dem Umstieg auf nachhaltig erzeugte Energie wird der Bedarf an Lithium-Ionen-Akkus weiter steigen – und damit auch später das Entsorgungsproblem. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf!

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