Erste Abmahnungen gegen Betreiber von Internetseiten
Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. mahnt DSGVO-Verstöße ab
Schon lange vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überschlugen sich die Meldungen zu drohenden Sanktionen bei Verstößen. Größere Bußgeld- und Abmahnwellen sind bislang ausgeblieben - Schlagzeilen macht nun aber ein neu gegründeter Verein.
Laut Info des Mittelstandverbunds ZGV erfolgte am 6. März 2019 die Gründung des Vereins „IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e. V.“. Noch am selben Tag sprach der IGD Presseberichten zufolge die ersten Abmahnungen gegen Betreiber von Internetseiten aus, die aus seiner Sicht gegen die DSGVO verstoßen. Kritikpunkt ist, dass die Betreiber der Internetseiten keinen sicheren Transfer von Daten gewährleisten, da die Webseiten nicht SSL verschlüsselt seien.
Die Forderung der IGD für diesen vermeintlichen Verstoß: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 285,60 Euro. Ein Verstoß nach Abgabe der Unterlassungserklärung soll dann eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro nach sich ziehen.
Wer Adressat einer Abmahnung, ob vom IGD oder einer anderen Stelle, geworden ist, sollte die Angelegenheit in jedem Fall ernst nehmen und rechtlichen Rat einholen, bevor unüberlegt einer Abmahnung nachgegeben wird. Mehr Infos dazu gibt es über die ServiCon Service & Consult eG.
Quelle: ZGV
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