E-Autos sollen als Dienstwagen gefördert werden
Bundesregierung plant Subventionen für Elektro-Dienstwagen
Das Bundeskabinett hat am 1. August eine steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschlossen, die als Dienstwagen genutzt werden. Dabei gilt: Je teurer das Auto, desto größer der Vorteil.
Ein Arbeitnehmer, der den Firmenwagen privat fährt, muss dann monatlich nur noch den halben Satz als geldwerten Vorteil versteuern, sprich 0,5 Prozent des Listenpreises statt ein Prozent. Bei einem Preis von 50.000 Euro wären dann nur 250 Euro statt 500 Euro Steuer pro Monat fällig. Die Neuregelung gilt für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Die Länder im Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen.
Mit der steuerlichen Förderung will die Regierung Elektromobilität in Deutschland attraktiver machen. Denn bislang wählen Unternehmen häufig Dieselautos als Firmenwagen. „Damit sich das ändert, müssen E-Autos finanziell attraktiver werden. Das neue Steuerprivileg ist dabei ein wichtiger Baustein“, kommentiert Stefan Kapferer, Chef des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Private Ladesäulen fördern
„Genauso notwendig wäre es allerdings, die Steuer- und Abgabenlast auf Strom zu senken," erklärt Kapferer. Das wäre besonders wichtig, um Strom als Treibstoff und damit die Elektromobilität insgesamt gegenüber Benzin- und Diesel konkurrenzfähig zu machen. Die Stromsteuer sollte daher deutlich gesenkt werden, fordert der BDEW-Chef.
Die Bundesregierung sollte laut BDEW den Aufbau der öffentlichen Lade- und Tankinfrastruktur weiter vorantreiben. Da rund 80 Prozent der Ladevorgänge im privaten Raum stattfinden, sollte die Bundesregierung in einem zusätzlichen Förderprogramm private und gewerbliche Lösungen für die Ladeinfrastruktur berücksichtigen.
Quelle: <link http: www.photovoltaik.eu _blank external-link-new-window photovoltaik.eu>photovoltaik.eu




